Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 02.06.2009
- 1 L 471/09.MZ -
EG-Agrarbeihilfen: VG Mainz untersagt Veröffentlichung von Subventionsdaten im Internet
Namen der Landwirte dürfen nicht genannt werden
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau darf vorerst Daten von Landwirten, die EG-Agrarbeihilfen erhalten haben (Antragsteller), nicht selbst im Internet veröffentlichen und nicht zwecks Veröffentlichung im Internet an die dafür zuständigen deutschen und europäischen Behörden übermitteln. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden und damit entsprechenden einstweiligen Anordnungsanträgen von mehreren rheinland-pfälzischen Landwirten stattgegeben.
Das Ministerium beabsichtigt, die Daten der Landwirte an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu melden zwecks
Veröffentlichung aufgrund einer EG-Verordnung
Die geplante
Landwirte beklagten Verstoß gegen Datenschutzrecht
Die Landwirte haben geltend gemacht, dass die
Bei - im Eilverfahren gebotener - überschlägiger Rechtsprüfung bestünden Bedenken gegen die
Richter zweifeln am Sinn der Veröffentlichung
Es unterliege erheblichen Zweifeln, ob die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Mainz vom 02.06.2009
- OVG Mecklenburg-Vorpommern untersagt Internetveröffentlichung von Daten über EU-Agrarzahlungen
(Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.05.2009
[Aktenzeichen: 2 M 77/09]) - Hessen: Daten von Subventionsempfängern dürfen vorläufig vom Land Hessen im Internet nicht veröffentlicht werden
(Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 21.04.2009
[Aktenzeichen: 6 L 359/09.WI u.a.])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7937
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7937
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.