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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16.03.2021
- 8 ME 12/21 -
Pflegekammer Niedersachsen muss Stellungnahme zu ihrer Abschaffung in Verbandsbeteiligung zurückziehen
OVG untersagt weitere Veröffentlichung und Verbreitung der Stellungnahme
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass die Pflegekammer Niedersachsen ihre Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen vom 25. November 2020 zurückziehen und die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Stellungnahme unterlassen muss .
Die Niedersächsische Landesregierung verfolgt gegenwärtig die Absicht, die
Gerichtlicher Rechtsschutz nicht ausgeschlossen
Das Oberverwaltungsgerichts hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Dass es sich um eine
Bei besonders umstrittenen Themen müssen auch Minderheitenposition dargestellt werden
Äußerungen der
Fehlen der Gegenpositionen führt zur Unzulässigkeit des gesamten Inhalts der Stellungnahme
Der Fortbestand der Antragsgegnerin sei, wie der Senat bereits festgestellt habe, eine unter den Mitgliedern besonders umstrittene Frage. Deswegen hätte die Gegenposition Berücksichtigung finden müssen. Ihr Fehlen führe zur Unzulässigkeit des gesamten Inhalts der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2021
Quelle: Oberlerwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30017
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