Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.07.2022
- 10 A 15/22 -
Lebensmittelbehörden grundsätzlich zur Herausgabe von Berichten über lebensmittelrechtliche Kontrollen verpflichtet
Herausgabe gilt auch bei Antragstellung über Internetplattform „Topf Secret“ und einer etwaigen Veröffentlichungsabsicht
Die Lebensmittelbehörden des Landes müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Antrag grundsätzlich die Kontrollberichte über erfolgte Kontrollen in Restaurants und anderen Lebensmittelbetrieben herausgeben. Dies gilt auch bei einer Antragstellung über die Internetplattform „Topf Secret“ und einer etwaigen Veröffentlichungsabsicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Eine direkte Verpflichtung des Kreises zur Herausgabe der Protokolle der Lebensmittelkontrollen war (noch) nicht möglich. Der Kreis muss eine bislang unterbliebene Anhörung des betroffenen Hotelunternehmens noch nachholen.
Dem Verfahren lag nach der mündlichen Verhandlung zuletzt noch die Klage eines Mitarbeiters des Vereins „Foodwatch“ gegen den Kreis Ostholstein zugrunde, der via „Topf Secret“ eine Auskunft über die letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen und die dortigen Feststellungen eines Hotelrestaurants an der Ostseeküste verlangte.
Mögliche Veröffentlichung schließt Auskunftsanspruch nicht aus
Das VG kam im Ergebnis dazu, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31984
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31984
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.