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Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.07.2022
10 A 15/22 -

Lebens­mittel­behörden grundsätzlich zur Herausgabe von Berichten über lebens­mittel­rechtliche Kontrollen verpflichtet

Herausgabe gilt auch bei Antragstellung über Internetplattform „Topf Secret“ und einer etwaigen Veröffentlichungs­absicht

Die Lebens­mittel­behörden des Landes müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Antrag grundsätzlich die Kontrollberichte über erfolgte Kontrollen in Restaurants und anderen Lebens­mittel­betrieben herausgeben. Dies gilt auch bei einer Antragstellung über die Internetplattform „Topf Secret“ und einer etwaigen Veröffentlichungs­absicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Eine direkte Verpflichtung des Kreises zur Herausgabe der Protokolle der Lebens­mittel­kontrollen war (noch) nicht möglich. Der Kreis muss eine bislang unterbliebene Anhörung des betroffenen Hotelunternehmens noch nachholen.

Dem Verfahren lag nach der mündlichen Verhandlung zuletzt noch die Klage eines Mitarbeiters des Vereins „Foodwatch“ gegen den Kreis Ostholstein zugrunde, der via „Topf Secret“ eine Auskunft über die letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen und die dortigen Feststellungen eines Hotelrestaurants an der Ostseeküste verlangte.

Mögliche Veröffentlichung schließt Auskunftsanspruch nicht aus

Das VG kam im Ergebnis dazu, dass die Lebensmittelbehörden diese Informationen grundsätzlich zu gewähren haben - unabhängig davon, ob tatsächlich Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt wurden. Die Möglichkeit eines Verstoßes reiche aus. Der Auskunftsanspruch sei auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Kontrollberichte in einem zweiten Schritt möglicherweise über das Internet veröffentlicht würden. Die Veröffentlichung von Informationen über „Topf Secret“ sei nicht mit der amtlichen Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Beanstandungen durch die Behörden zum Zwecke der Gefahrenabwehr vergleichbar.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)

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Dokument-Nr.: 31984 Dokument-Nr. 31984

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