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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.05.2022
- 11 U 115/21 und 11 W 32/21 -
Deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns kann ehemaligem Mitarbeiter nicht Veröffentlichung untersagen
Erhebliches Veröffentlichungsinteresse gegeben
Die inländische Öffentlichkeit hat ein erhebliches Interesse zu erfahren, dass ein deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns möglicherweise an verdeckten Ermittlungen in Bezug auf russische Regimekritiker involviert war. Berechtigte Belange des Unternehmens müssen hinter das Informationsinteresse der Allgemeinheit zurücktreten, auch wenn der Autor eines Buches über die Arbeitsweise des Unternehmens sich sehr kritisch damit auseinandersetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat zwei u.a. auf das Verbot der Veröffentlichung des Buches gerichtete Rechtsmittel im Eilverfahren zurückgewiesen.
In zwei vor dem OLG geführten Eilverfahren hat sich die deutschsprachige Konzerntochter eines russischen Medienkonzerns gegen die
LG erlaubte teilweise Veröffentlichung
Die Antragstellerin wollte dem Antragsgegner die
OLG: Verbot der Veröffentlichung weder aus arbeitsvertraglichen noch aus urheberrechtlichen Gründen gerechtfertigt
Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel der Antragstellerin waren vor dem OLG nicht erfolgreich. Das OLG stellte fest, dass die Antragstellerin dem Antragsgegner weder aus arbeitsvertraglichen noch aus urheberrechtlichen Gründen eine
Kein unzulässiger Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht
Der Antragsgegner habe mit den in der Rechtsmittelinstanz noch anhängigen 63 Einzelaussagen auch nicht das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2022
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31775
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