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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Überfahren“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 30.07.2020
- 7 U 57/20 -
Vollkaskoversicherung haftet nicht für Schäden nach Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle
Vorliegen eines von Vollkaskoversicherung nicht umfassten Betriebsschadens
Ein Schaden, der durch das Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle entsteht, stellt keinen Unfallschaden, sondern einen Betriebsschaden dar. Für einen solchen Schaden haftet nicht die Vollkaskoversicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2017 überfuhr ein in Deutschland lebender Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug auf einer asphaltierten Straße in Island mit einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h eine quer zur Fahrbahn angelegten Fahrbahnschwelle. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 50 km/h. Der Autofahrer gab an, die Bodenschwelle wegen der Dunkelheit und der Schneebedeckung nicht gesehen zu haben. Da das Fahrzeug durch das Überfahren der Fahrbahnschwelle einen Totalschaden erlitt, beanspruchte er seine Vollkaskoversicherung. Da sich diese weigerte den Schaden als Unfallschaden anzuerkennen, erhob der Pkw-Fahrer Klage. Das... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2016
- 8 U 934/16 -
Kein Versicherungsschutz durch Vollkaskoversicherung bei Schäden durch Überfahren einer Bodenschwelle
Unfallschaden ist als nicht versicherter Betriebsschaden zu werten
Entstehen beim Überfahren einer Bodenschwelle Schäden am Fahrzeug, so besteht kein Versicherungsschutz durch die Vollkaskoversicherung. Denn in diesem Fall liegt ein nicht versicherter Betriebsschaden vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde in einer Nacht im Mai 2015 ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es auf einer kanarischen Insel mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h über eine Bodenschwelle fuhr. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 16.000 Euro. Der Fahrer des Fahrzeugs beanspruchte aufgrund dessen seine Vollkaskoversicherung. Diese lehnte aber eine Einstandspflicht... Lesen Sie mehr
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.03.2016
- 8 O 7495/15 -
Schäden aufgrund des Überfahrens einer erkennbaren Bodenwelle nicht durch Vollkaskoversicherung abgedeckt
Kein Vorliegen eines versicherten Unfalls
Wird ein Fahrzeug bei dem Überfahren einer erkennbaren Bodenwelle beschädigt, so haftet dafür nicht die Vollkaskoversicherung. Denn in diesem Fall liegt kein versicherter Unfall, sondern ein versicherter Betriebsschaden vor. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Mai 2015 wurde ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es auf einer kanarischen Insel mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine Bodenwelle zur Geschwindigkeitsbegrenzung überfahren hatte. Der Fahrer gab an, die Bodenwelle sei nicht erkennbar gewesen. Zudem haben keine Schilder auf die Bodenwelle aufmerksam gemacht.... Lesen Sie mehr
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Landgericht München II, Urteil vom 13.01.2017
- 10 O 3458/16 Ver -
Vollkaskoversicherung haftet für Schäden aufgrund Überfahrens einer nicht erkennbaren Bodenschwelle
Kein Vorliegen eines nicht versicherten Betriebsschadens
Eine Vollkaskoversicherung muss für Schäden, die aufgrund des Überfahrens einer nicht erkennbaren Bodenschwelle entstehen, einstehen. Denn in diesem Fall liegt ein versicherter Unfall vor und nicht ein unversicherter Betriebsschaden. Dies hat das Landgericht München II entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Urlaubsreise in Italien im November 2015 wurde ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es mit einer Geschwindigkeit von erlaubten 50 km/h über eine quer zur Fahrbahn vorhandenen Bodenschwelle fuhr. Die Schwelle war für den in Deutschland wohnhaften Fahrer des Wohnmobils nicht erkennbar. Es befanden sich auch keine Warnhinweise vor... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 30.04.2003
- 5 U 389/02-50 -
Kein Versicherungsschutz aufgrund Auffahrunfalls wegen Überfahrens eines Wildschweinkadavers
Kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Berührung mit Haarwild und Schaden
Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil ein Autofahrer ein unmittelbar zuvor erfasstes und überrolltes Wildschwein überfährt, so besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn zwischen Unfallschaden und Überfahren des Haarwilds ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Dies hat der Versicherungsnehmer nachzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es in den frühen Morgenstunden eines Tages im Oktober 2000 auf einer Autobahn zu einem Auffahrunfall. Ein Pkw-Fahrer geriet mit seinem Fahrzeug in eine aus 13 Tieren bestehende Wildschweinrotte. Nachdem er zumindest eines der Tiere überfahren hatte, konnte er sein Fahrzeug zum Stehen bringen. Ein nachfolgender Autofahrer überfuhr ein Wildscheinkadaver... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 08.01.2014
- 19 U 158/13 -
Spanngurte auf Autobahn: Überfahren von kaum erkennbaren Fahrzeugteilen spricht nicht für Verstoß gegen das Sichtfahrgebot
Voller Schadenersatzanspruch aufgrund Unfallereignisses besteht
Überfährt ein Autofahrer bei Dunkelheit auf der Fahrbahn einer Autobahn liegende kaum erkennbare Fahrzeugteile und beschädigt dadurch sein Fahrzeug, so spricht nicht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Autofahrer gegen das Sichtfahrgebot verstieß. Ihm steht daher der volle Schadenersatzanspruch zu. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 platzte auf einer Autobahn der Reifen eines bulgarischen LKW, wodurch sich Reifen- und Fahrzeugteile, wie etwa Spanngurte, auf der Fahrbahn verteilten. Ein Autofahrer fuhr nachfolgend bei Dunkelheit und mit einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h über die Fahrzeugteile und beschädigte dadurch sein Fahrzeug. Aufgrund des... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.11.2013
- 20 U 83/13 -
Kein Versicherungsschutz durch Kaskoversicherung bei Reifenplatzer aufgrund Überfahrens eines Bordsteins
Fehlender Versicherungsschutz wegen Vorliegens eines Betriebsschadens
Platzt während der Fahrt der Reifen eines Autos, so liegt dann kein Unfallschaden vor, wenn das Überfahren eines Bordsteins möglicherweise Ursache des Reifenplatzers ist. In einem solchen Fall liegt ein Betriebsschaden vor und es besteht kein Versicherungsschutz durch die Kaskoversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 platzte während einer Autobahnfahrt der linke Reifen eines PKW und verursachte dadurch erhebliche Schäden am Fahrzeug. Die Kaskoversicherung weigerte sich jedoch die Schäden zu ersetzen, die aufgrund des rotierenden geplatzten Reifens entstanden sind. Denn nach ihrer Meinung habe das Platzen des Reifens kein Unfall im Sinne der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 19.09.1955
- 2 Ss 1059/55 -
Stoppschild verlangt regelmäßig Halt in unmittelbarer Nähe der Fluchtlinie
Halteort soll beste Übersicht gewährleisten
Ein Autofahrer muss grundsätzlich bei einem Stoppschild in unmittelbarer Nähe der Fluchtlinie halten. Denn dies ist der Ort, an dem die beste Übersicht besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer musste hinter einem etwa 5 m langen LKW anhalten, da dieser vor einem Stoppschild stehen blieb. Als dieser sich wieder in Bewegung setzte, fuhr auch der Autofahrer wieder los. Er hielt jedoch nicht noch einmal an dem Stoppschild an. Aufgrund dessen wurde er im Jahr 1955 wegen Verstoßes gegen § 3 StVO (neu: § 1 StVO) zu einer... Lesen Sie mehr
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