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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 30.07.2020
- 7 U 57/20 -
Vollkaskoversicherung haftet nicht für Schäden nach Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle
Vorliegen eines von Vollkaskoversicherung nicht umfassten Betriebsschadens
Ein Schaden, der durch das Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle entsteht, stellt keinen Unfallschaden, sondern einen Betriebsschaden dar. Für einen solchen Schaden haftet nicht die Vollkaskoversicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2017 überfuhr ein in Deutschland lebender Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug auf einer asphaltierten Straße in Island mit einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h eine quer zur Fahrbahn angelegten
Kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch Vollkaskoversicherung
Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2020
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Ravensburg, Urteil vom 22.01.2020
[Aktenzeichen: 6 O 266/19]
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Dokument-Nr. 29070
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