wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2023
L 1 U 1485/23 -

Überfahren werden durch wegrollenden Pkw während Verrichtung der Notdurft ist kein Arbeitsunfall

Anhalten wegen Notdurftverrichtung stellt Unterbrechung des versicherten Arbeitswegs dar

Hält ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg an einem Waldweg an, um seine Notdurft zu verrichten, unterbricht dies den versicherten Weg. Kommt das Fahrzeug ins Rollen und stirbt der Arbeitnehmer bei dem Versuch das wegrollenden Fahrzeug aufzuhalten, liegt kein Arbeitsunfall vor. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im Oktober 2021 in Baden-Württemberg war ein Arbeitnehmer mit seinem Fahrzeug auf dem Weg zu einem Geschäftsessen. Er unterbrach die Fahrt, da er auf die Toilette musste. Er fuhr dazu in einem abschüssigen Waldweg ein. Er stieg aus, ohne dass er einen Gang einlegte oder die Handbremse betätigte, und verrichtete seine Notdurft. Das Fahrzeug kam währenddessen ins Rollen. Bei dem Versuch das Fahrzeug aufzuhalten, geriet der Arbeitnehmer unter das Fahrzeug, wurde dort eingeklemmt und erstickte. Nachfolgend bestand Streit, ob ein Arbeitsunfall vorlag. Das Sozialgericht Stuttgart bejahte dies. Dagegen richtete sich die Berufung der zuständigen Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung.

Kein Vorliegen eines Arbeitsunfalls wegen Unterbrechung des Arbeitswegs

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied zu Gunsten der gesetzlichen Unfallversicherung. Es habe kein Arbeitsunfall vorgelegen. Der Versicherungsschutz habe zu dem Zeitpunkt geendet als der Arbeitnehmer in den Waldweg abbog, den Wagen anhielt und ausstieg. Zwar sei zutreffend, dass der Weg zur Verrichtung der Notdurft als versichert angesehen wird. Dies gelte aber nicht für die Notdurftverrichtung selbst. Der Versicherungsschutz hätte erst wieder mit Aufnahme des Wegs zum Geschäftsessen bestanden.

Kein Aufleben des Versicherungsschutzes wegen Versuch des Aufhaltens des Wegrollens

Der Versicherungsschutz sei nach Ansicht des Landessozialgerichts nicht dadurch wieder ausnahmsweise aufgelebt, dass der Pkw sich in Bewegung setzte und der Arbeitnehmer versuchte, dass Fahrzeug aufzuhalten. Zwar bestehe der Versicherungsschutz grundsätzlich fort, wenn auf einem versicherten Weg an dem Fahrzeug eine Störung auftritt und der Versicherte diese Störung zu beheben versucht. So habe der Fall hier aber nicht gelegen. Es sei zu beachten, dass der Arbeitnehmer zur Verrichtung einer privatnützigen Tätigkeit ausgestiegen war. Eine Störung am Fahrzeug während einer solchen Unterbrechung sei dieser privat veranlassten Unterbrechung des Weges zuzuordnen, zumal sie ohne diese Unterbrechung gar nicht aufgetreten wäre.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2024
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 17.02.2023
    [Aktenzeichen: S 10 U 1819/22]
Nachinstanz:
  • Bundessozialgericht, Entscheidung
    [Aktenzeichen: B 2 U 18/23 R]
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht | Unfallversicherungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS)
Jahrgang: 2024, Seite: 35
NZS 2024, 35

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33801 Dokument-Nr. 33801

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33801

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?