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Sonntag, 10. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitszeit“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 30.09.2024
- 6 A 856/23 und 6 A 857/23 ( -

Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit

Mülheimer Feuerwehrleute erhalten Entschädigung

Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigte Feuerwehrleute erhalten eine Entschädigung für geleistete Alarm­bereitschafts­zeiten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht in zwei als Musterprozesse geführten Verfahren entschieden.

Geklagt hatten zwei Feuerwehrmänner aus Mühlheim. Die beiden Männer forderten, dass Alarmbereitschaft als normale Arbeitszeit anerkannt wird. In erster Instanz hatte das VG Düsseldorf die Entschädigungsklagen der Feuerwehrleute noch abgewiesen.Das OVG ist jedoch der Ansicht, dass die von den Klägern im sogenannten Direktions- bzw. Hintergrunddienst geleisteten Alarmbereitschaftszeiten in vollem Umfang als Arbeitszeit im Sinne der europarechtlichen Vorgaben einzustufen sind. Die Alarmbereitschaftszeiten werden als 24-Stunden-Dienste geleistet. Den Feuerwehrleuten wird dabei kein bestimmter Aufenthaltsort vorgegeben, sie dürfen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 09.09.2024
- VG 7 L 189/24 -

Bundesministerium für Digitales und Verkehr muss Fragen über Referatsleiter beantworten

Auch Dritte könnten bei berechtigt höherrangigen Interessen Einblick erhalten

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) muss einem Journalisten nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin Auskunft über die Arbeitszeiten eines Referatsleiters erteilen.

Der Antragsteller, ein Journalist, hatte im April berichtet, der Referatsleiter habe sich im April an verschiedenen Tagen in der FDP-Parteizentrale aufgehalten. Auf Nachfrage, insbesondere ob dies genehmigt worden sei, teilte das BMDV ihm mit, aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes würden keine Informationen über Arbeitszeiten von Beschäftigten gegeben.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.10.2023
- 3 A 295/23 -

Beamten im Sabbat-Modell steht volle Corona-Sonderzahlung zu

Teilzeit im Blockmodell ist keine „Teilzeit“ im Sinne des Corona-Sonder­zahlungs­gesetzes

Beamten in Teilzeit im Blockmodell ("Sabbat-Modell"), die am Stichtag 29.11.2021 während der sogenannten Ansparphase ihren Dienst mit regelmäßiger Arbeitszeit erbracht haben, steht die Corona-Sonderzahlung in ungeminderter Höhe zu. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.

Die Klägerin aus Herne ist beamtete Grundschullehrerin. Ihr wurde ab August 2021 über einen Zeitraum von sieben Jahren Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell bewilligt. Danach arbeitet sie während der fünfjährigen Ansparphase im Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit (28 Stunden pro Woche), erhält aber nur die Besoldung eines Beamten in Teilzeit mit 20 Stunden pro Woche und wird anschließend... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2023
- 5 AZR 22/23 -

Arbeit auf Abruf: BAG stellt Beschäftigungs­zeiten klar

Bei Arbeit auf Abruf ohne vertragliche Regelung gelten 20 Wochenstunden als vereinbart

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt.

Die Klägerin ist seit dem Jahr 2009 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Druckindustrie, als „Abrufkraft Helferin Einlage“ beschäftigt. Der von ihr mit einer Rechtsvorgängerin der Beklagten geschlossene Arbeitsvertrag enthält keine Regelung zur Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Klägerin wurde - wie die übrigen auf Abruf beschäftigten Arbeitnehmerinnen - nach Bedarf in unterschiedlichem... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 02.05.2023
- 3 A 146/22 -

Bahnfahren ist Arbeitszeit

Bahnfahrten eines Speditions­mitarbeiters zu Abholorten der Fahrzeuge sind Arbeitszeit

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass Reisezeiten mit der Bahn, die im Zusammenhang mit der Überführung von neuen Nutzfahrzeugen anfallen, Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind.

Die Klägerin in den beiden Verfahren ist ein Speditionsunternehmen, das auf die Überführung von neuen und gebrauchten Nutzfahrzeugen, unter anderem Sattelzugmaschinen, spezialisiert ist. Die für die Überführung eingesetzten Arbeitnehmer fahren mit Taxi und Bahn zum jeweiligen Abholort des Fahrzeugs, übernehmen es dort und fahren das Fahrzeug anschließend auf der eigenen Achse zum Zielort.... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.10.2022
- 2 C 24.21 -

Beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Zuvielarbeit bei als Arbeitszeit zu qualifizierenden Pausenzeiten

"Pausen in Bereithaltung" können Arbeitszeit sein

Ein Beamter hat Anspruch auf Freizeitausgleich, soweit die ihm gewährten Pausenzeiten in "Bereithaltung" als Arbeitszeit zu qualifizieren sind und hieraus eine dienstliche Inanspruchnahme über die durchschnittlich zu erbringende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus resultiert. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger, ein Bundespolizist, beansprucht die Anrechnung von ihm im Jahr 2013 gewährten Pausenzeiten in "Bereithaltung" auf die Arbeitszeit im Umfang von (ursprünglich) 1020 Minuten. Die einzelne Pause belief sich auf jeweils 30 bis 45 Minuten.Die Vorinstanzen verurteilten die Beklagte, dem Kläger bezogen auf verschiedene Arbeitstage ab August 2013 Pausenzeiten... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.07.2022
- 6 A 2599/20 -

Polizeibeamter im Wechseldienst hat keinen Anspruch auf Anrechnung von Arbeitszeit auf Tätigkeit als Stadtratsmitglied

Anrechnung nur bei Mandatsträgern mit flexibler Arbeitszeit

Ein im Wechsel­schicht­dienst tätiger Polizeibeamter aus dem Kreis Lippe, der sich als Ratsherr ehrenamtlich engagiert, hat keinen Anspruch auf die hälftige Anrechnung der Zeiten der Mandatsausübung auf seine Arbeitszeit. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht mit heute verkündetem Urteil entschieden und die Klage des Beamten abgewiesen.

Der Polizist forderte von dem beklagten Land Nordrhein-Westfalen, dass knapp 120 Stunden für die Ausübung seiner Tätigkeit als Ratsherr im Rat seiner Heimatstadt in den Jahren 2013 bis 2017 seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Dabei berief er sich auf eine in der Gemeindeordnung verankerte Vorschrift, die eine solche hälftige Anrechnung von Zeiten der Mandatsausübung auf die... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.05.2022
- 2 - 5 AZR 359 /21 -

Bundes­arbeits­gericht: Darlegungs- und Beweislast im Überstunden­vergütungs­prozess

Unionsrechtliche Pflicht zur Arbeits­zeiterfassung tangiert bisherige Anforderungen nicht

Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden - kurz zusammengefasst - erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat. Da der Arbeitgeber Vergütung nur für von ihm veranlasste Überstunden zahlen muss, hat der Arbeitnehmer zweitens vorzutragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat. Diese vom Bundes­arbeits­gericht entwickelten Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für die Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber werden durch die auf Unionsrecht beruhende Pflicht zur Einführung eines Systems zur Messung der vom Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit nicht verändert.

Der Kläger war als Auslieferungsfahrer bei der Beklagten, die ein Einzelhandelsunternehmen betreibt, beschäftigt. Seine Arbeitszeit erfasste der Kläger mittels technischer Zeitaufzeichnung, wobei nur Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, nicht jedoch die Pausenzeiten aufgezeichnet wurden . Zum Ende des Arbeitsverhältnisses ergab die Auswertung der Zeitaufzeichnungen einen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Sigmaringen, Beschluss vom 23.11.2020
- PL 11 K 2474/20 -

Pandemiebedingte Einführung von 12-Stunden-Schichten in Universitätsklinik unterliegt Mitbestimmungsrecht des Personalrats

Kein Ausschluss des Mit­bestimmungs­rechts wegen Covid-19-Arbeits­zeit­verordnung

Die pandemiebedingte Verlängerung der Schichtzeit auf 12 Stunden in einer Universitätsklinik in Baden-Württemberg unterliegt gemäß § 72 LPVG dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats. Das Mitbestimmungsrecht wird nicht durch die Covid-19-Arbeits­zeit­verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ausgeschlossen. Dies hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Frühjahr 2020 wegen der Corona-Pandemie in einer Universitätsklinik in Baden-Württemberg vom Dienstellenleiter die Schichtzeit von regelmäßig 8 Stunden auf 12 Stunden verlängert. Da dies ohne Mitbestimmung des Personalrats geschah, beantragte dieser die Feststellung der Verletzung des Mitbestimmungsrechts. Der Dienststellenleiter war der Meinung,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 06.10.2020
- 13 A 900/18 -

Klage eines Schulrektors auf Arbeitsentlastung erfolglos

Konkrete Arbeitszeit­überschreitung nicht ausreichend plausibel dargelegt

Das VG Hannover hat die Klage eines Schulrektors auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben abgewiesen, weil der Rektor die konkrete Arbeitszeit­überschreitung nicht ausreichend plausibel dargelegt hat.

Im hier vorliegenden Fall begehrte der Rektor einer Grundschule die Entlastung von dienstlichen Aufgaben und Freizeitausgleich für seit April 2015 geleistete Mehrarbeit im Umfang von mehr als acht Stunden wöchentlich. Der Kläger berief sich zur Begründung auf eine Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Diese Studie belege nach Auffassung... Lesen Sie mehr



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