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Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 20.02.2007
- 7 U 126/06 -
"Google-Snippets": Keine Persönlichkeitsverletzung durch automatisierte Zusammenfassung von Suchergebnissen ("Snippets")
Einstweiliger Unterlassungsanspruch bestand nicht
Die in einer Internetsuchmaschine erscheinenden Suchergebnisse stellen keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar. Ein darauf gestützter einstweiliger Unterlassungsanspruch ist unbegründet. Einer Suchmaschine ist es nämlich nicht möglich sich zukünftig eindeutig "auszudrücken". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erschien auf der Internetseite der
Keine Haftung der Antragsgegnerin
Das Oberlandesgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Antragsgegnerin. Sie hafte weder als Äußernde oder Verbreiterin noch unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung auf Unterlassung gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG. Denn die angegriffenen Passagen verletzten den Antragssteller nicht in seinen Rechten.
Bezüglich der genauen Begründung des Urteils wird auf die Entscheidung im Hauptsacheverfahren verwiesen: OLG Hamburg, Urt. v. 26.05.2011 - 3 U 67/11.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2012
Quelle: Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.04.2006
[Aktenzeichen: 324 O 993/05]
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Dokument-Nr. 14418
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