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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.10.2011
- VIII ZR 8/11 -
Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Vermieters beginnt nicht mit der "versuchten" Schlüsselübergabe durch den Mieter
Auf die Rückgabe der Mietsache an den Vermieter kommt es an
Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Mieter muss sich der Vermieter an eine Frist halten. Diese beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem er die Mietsache zurückerhält und sich von deren Zustand überzeugen kann. Gibt ein Mieter die Sache bereits vorzeitig an den Vermieter zurück und verweigert dieser die Annahme, so beginnt die Frist nicht bereits ab diesem Zeitpunkt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Beklagte im vorliegenden Fall war 30 Jahre lang
Mieter sieht Schadensersatzansprüche als verjährt an
Der
BGH: Verjährungsfrist beginnt mit Rückgabe der Mietsache an den Vermieter
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes war der Anspruch nicht verjährt. Nach § 548 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB beginne die
Vermieter muss Wohnung nicht jederzeit "auf Zuruf" zurücknehmen
Die Klägerin im vorliegenden Fall habe die Wohnung erst zum offiziellen Übergabetermin im Oktober zurückerhalten und müsse sich deshalb nicht etwa wegen Annahmeverzugs so behandeln lassen, als sei sie bereits am 30. Juni in den
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BGB § 548 Abs. 1 Satz 2
Zum Beginn der Verjährung nach § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2012
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof (vt/st)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2011, Seite: 1678 GE 2011, 1678 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 9 IMR 2012, 9 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 18 MDR 2012, 18 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2012, Seite: 3 MietRB 2012, 3 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2012, Seite: 144 NJW 2012, 144 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2012, Seite: 21 NZM 2012, 21 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2012, Seite: 95 WuM 2012, 95 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 175 ZMR 2012, 175
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Dokument-Nr. 12954
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