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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.01.2017
- III R 31/15 -
Zuständigkeit der Familienkasse für Auslandsfälle
Einspruchsentscheidung durch sachlich unzuständige Familienkasse
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Zuständigkeit für Auslandsfälle bei bestimmten Familienkassen konzentriert. So ist die Familienkasse Sachsen bundesweit zuständig, wenn ein Anspruchsberechtigter oder ein Kind ihren Wohnsitz in Polen haben. Nun musste der Bundesfinanzhof über die Folgen des Tätigwerdens einer unzuständigen Familienkasse entscheiden.
Im vorliegenden Streitfall hatte die Klägerin, eine in Berlin lebende und versicherungspflichtig beschäftigte polnische Staatsangehörige,
FG hebt Einspruchsentscheidung auf
Das Finanzgericht hob die Einspruchsentscheidung auf und vertrat die Auffassung, der
BFH: Ablehnungsbescheid weder nichtig noch materiell unrechtmäßig
Der BFH ist dem entgegengetreten. Die Zuständigkeitsanordnung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2017
Quelle: Bundesfinanzhof/ ra-online
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 23.04.2015
[Aktenzeichen: 3 K 3006/15]
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Dokument-Nr. 24118
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