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Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.05.2020
- 8 B 9/20 & 8 B 8/20 -
Rechtmäßige Nutzungsuntersagung einer Ferienwohnung
Eckernförder Nutzungsuntersagung bestätigt
Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hat im einstweiligen Rechtschutzverfahren die offensichtliche Rechtmäßigkeit der von der Stadt Eckernförde verfügten Nutzungsuntersagungen hinsichtlich von Ferienwohnungen bestätigt.
Die Antragsteller in den beiden Verfahren sind Eigentümer von für dauerhaftes Wohnen genehmigten Wohnungen an der Eckernförder Hafenspitze. Ohne entsprechende Bau-genehmigung nutzten und vermarkteten die Antragsteller die Immobilien ausschließlich als Ferienwohnungen. Die Stadt untersagte den Antragstellern die weitere Nutzung als
Ferienwohnung ist und war genehmigungsunfähig
Die Richter lehnten die hiergegen gerichteten Eilanträge ab und stellten fest, dass das Interesse der Antragsteller hinter dem Interesse der Stadt, eine illegale Nutzung zu unterbinden, zurückzutreten habe. Die Nutzung als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ku)
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Dokument-Nr. 28742
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