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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 01.06.2022
- 3 K 1520/16.WI -
Gemeinde kann keinen Schadensersatz von ehemaligem Bürgermeister verlangen
Ehemaliger Bürgermeister haftet nicht für Maklerprovisionen ohne schriftlichen Verträge
Der frühere Bürgermeister einer Verbandsgemeinde ist dieser gegenüber nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.
Mit einer Klage machte die
VG verneint vorsätzlich oder grob fahrlässig Verhalten
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage abgewiesen. Der
Bürgermeister war gutgläubig
Weiter sei der Beklagte davon ausgegangen, dass die Beauftragung von Maklern dem Willen der Gemeindevertretung entsprochen habe und die Beauftragung von Maklern von dem Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Jahr 2004, der die Festlegung von Grundstückskaufpreisen und die Abgeltung von „ggfs. anfallenden Vermittlungsgebühren“ mit dem Kaufpreis beinhaltete, umfasst gewesen sei. Die Beschlussvorlage sei von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entworfen worden, um das Handeln der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32340
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