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Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.11.1986
221 C 85/86 -

Mietminderung bei nicht funktionierender Dusche

Mietmangel

Kann ein Mieter in seiner Wohnung die Dusche nicht nutzen, so ist er berechtigt, die Miete um 1/6 zu mindern. Dies entschied das Amtsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Vermieter seinen Mieter auf Nachzahlung von 100,- DM. Um diesen Betrag hatte der Mieter die Miete gemindert, weil die Dusche nicht funktionierte. Das Gericht hielt eine Mietminderung in Höhe von 1/6 für angemessen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (zt/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Dusche | Duschen | Duschschlauch | Mietmangel | Mietmängel | Mietminderung | Miete mindern
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1987, Seite: 271
WuM 1987, 271

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Dokument-Nr.: 12463 Dokument-Nr. 12463

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Kommentare (1)

 
 
D schrieb am 10.10.2020

Wie ist das ganze denn wenn die Dusche defekt ist und repariert werden muss aber eine Badewanne trotzdem noch zusätzlich zur Verfügung steht. Habe ich da als Mieter Anspruch auf eine Mietminderung oder fällt dies in dem Fall weg?

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