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Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 16.09.2021
- 2 A 51/19 und 2 A 67/19 -
Klagen gegen Pumpversuch für das Wassergewinnungsgebiet Lengerich-Handrup erfolglos
Mängel am Gutachten nicht hinreichend substantiiert angegriffen
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klagen von vier Anwohnern und der evangelisch-reformierten Kirche gegen eine dem Wasserverband Lingener Land vom Landkreis Emsland (Beklagter) erteilte wasserrechtliche Erlaubnis zur befristeten Entnahme von Grundwasser für einen Dauerpumpversuch im geplanten Wassergewinnungsgebiet Lengerich-Handrup abgewiesen.
Der beklagte Landkreis hatte dem beigeladenen Wasserverband auf dessen Antrag aus September 2016 nach Durchführung einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-Vorprüfung) und nach Vorlage zahlreicher
Kläger befürchten erhebliche Beeinträchtigungen durch die genehmigte Grundwasserförderung
Gegen diese wasserrechtliche
VG: Pumpversuche auf drei Jahre beschränkt
Das VG stellte klar, dass es im hiesigen Verfahren nicht um befürchtete Folgen einer Dauerförderung von Trinkwasser, sondern nur einen auf drei Jahre befristeten
Kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl oder Lage der Grundwassermessstellen
Auch hätten die Kläger keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl oder Lage der zahlreich vorhandenen Grundwassermessstellen. Schließlich enthalte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30864
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