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Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 09.03.2007
- 1 B 753/07 -
Kein Parteitag der NPD in Weser-Ems-Halle - Gericht lehnt Antrag der NPD als unzulässig ab
Antrag derzeit nicht zulässig - Stadt hat noch nicht entschieden
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Eilantrag der NPD, der darauf gerichtet war, die Stadt Oldenburg zu verpflichten, die Weser-Ems-Halle für die Durchführung eines Parteitages am 11. März 2007 zur Verfügung zu stellen, abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 9. März 2007 einen auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichteten Antrag der
Mit dem Antrag vom 9. März 2007 begehrte die
Das Gericht verkenne nicht, dass der Antragsteller seinen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2007
Quelle: ra-online, VG Oldenburg
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Dokument-Nr. 3923
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