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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stadthalle“ veröffentlicht wurden
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.06.2022
- 10 ME 75/22 -
Landesverband der Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat gegen den Landkreis Lüneburg einen Anspruch auf Überlassung der LKH-Arena in Lüneburg zur Durchführung seines Landesparteitags
Partei steht ein entsprechender Überlassungsanspruch zu
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Landkreises Lüneburg gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg, mit der dieses den Landkreis verpflichtet hatte, die Betriebs- sowie die Dienstleistungsgesellschaft der LKH-Arena anzuweisen, dem niedersächsischen Landesverband der AfD die LKH-Arena in Lüneburg am 11./12. Juni 2022, ersatzweise an weiteren Terminen im Juni und Juli 2022 zu überlassen, zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass dem Landesverband der AfD als politischer Partei ein entsprechender Überlassungsanspruch zustehe. Denn bei der LKH-Arena handele es sich trotz der privatrechtlichen Trägerschaft um eine zumindest konkludent gewidmete öffentliche Einrichtung und deren Nutzung für einen Landesparteitag halte sich im Rahmen des Widmungszwecks.Der Beschluss des Kreisausschusses vom 12. April 2022, die LKH-Arena u. a. für Veranstaltungen politischer Parteien nicht zur Verfügung zu stellen, wirke sich auf den Überlassungsanspruch des Landesverbandes nicht aus, da zu diesem Zeitpunkt... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2021
- 15 B 605/21 -
AfD darf die Siegerlandhalle für Kandidatenaufstellung nutzen
Mieter hat kein Recht auf alleinige Nutzung einer öffentlichen Halle
Der nordrhein-westfälische Landesverband der AfD darf die Siegerlandhalle an den Wochenenden vom 14. bis 16. Mai 2021 und vom 21. bis 23. Mai 2021 nutzen, um seine Kandidaten für die nächste Bundestagswahl aufzustellen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg bestätigt, das die Stadt Siegen durch einstweilige Anordnung dazu verpflichtet hatte, der Partei Räumlichkeiten in der Halle zur Verfügung zu stellen.
Zur Begründung seines Eilbeschlusses, mit dem er die Beschwerde der Stadt Siegen zurückgewiesen hat, hat das OVG ausgeführt: Wenn eine Kommune ihre als öffentliche Einrichtung betriebene Stadthalle in der Vergangenheit politischen Parteien für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellt hat, wie hier die Stadt Siegen, entsteht dadurch ein Gleichbehandlungsanspruch. Einen... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.11.2010
- 4 M 221/10 -
NPD hat Anspruch auf Gleichbehandlung: Bürgerhaus Hohenmölsen muss an NPD für Bundesparteitag vermietet werden
Beschwerde der Stadt Hohenmölsen in Sachsen gegen Vermietung der Stadthalle für NPD-Bundesparteitag zurückgewiesen
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle vom 26.10.2010 hinsichtlich der Überlassung des Bürgerhauses in Hohenmölsen an die NPD wurde vom Oberverwaltungsgericht Landes Sachsen-Anhalt bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht hat - wie auch zuvor das Verwaltungsgericht - zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung und insbesondere auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verbotene Parteien einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Überlassung kommunaler Einrichtungen haben und die Gemeinden als... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2009
- OVG 3 S 36.09 -
NPD hat Anspruch auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit: Rathaus Reinickendorf muss Räume für NPD-Bundesparteitag zur Verfügung stellen
Bezirk stellte schon früher anderen Parteien Räume zur Verfügung - NPD darf nicht ausgeschlossen werden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. März 2009 bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die NPD einen Anspruch auf Überlassung des Ernst-Reuter-Saales im Rathaus Reinickendorf zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 hat.
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat heute in einem Eilverfahren einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. März 2009 (VG 2 L 38.09) bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die NPD einen Anspruch auf Überlassung des Ernst-Reuter-Saales im Rathaus Reinickendorf zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 hat.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 31.03.2009
- VG 2 L 38.09 -
Gleichbehandlungsgrundsatz für Parteien: NPD kann Bundesparteitag in Berlin-Reinickendorf abhalten
Die NPD kann verlangen, dass das Bezirksamt Reinickendorf ihr den Ernst-Reuter-Saal im Rathaus Reinickendorf zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 zur Nutzung überlässt. Dieser Anspruch folgt aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) und der ständigen Verwaltungspraxis des Bezirksamtes. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin einem Eilantrag der Bundespartei stattgegeben.
Nach den Feststellungen der Richter hat die Behörde den fraglichen Saal im Rathaus in der Vergangenheit in ständiger Übung politischen Parteien zur Verfügung gestellt, und zwar seit 2006 auch für überbezirkliche Veranstaltungen der Parteien. Hierdurch sei eine Selbstbindung der Verwaltung auch gegenüber der NPD eingetreten. Soweit das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin am 4. März 2009... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.03.2009
- VG 2 L 32.09 -
Bezirk kann Raumnutzung für NPD-Landesparteitag untersagen, wenn die Räume für verfassungswidrige Zwecke genutzt werden sollen
NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung von Räumen in Lankwitz (Berlin)
Die NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung von Räumlichkeiten für ihren Berliner Landesparteitag. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Der Bezirk Lankwitz durfte der NPD, den Zugang verwehren, weil die Partei sich mit Passagen des Vertrags nicht einverstanden erklärt hatte, wonach volksverhetzende Äußerungen in den Räumen nicht zulässig seien. Daraufhin vermietete der Bezirk die Räume an die CDU-Fraktion Steglitz-Zehlendorf.
Die NPD kann nicht verlangen, dass ihr zur Durchführung ihres Landesparteitages am 14. März 2009 in der Zeit von 14.00 bis 19.30 Uhr vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Räumlichkeiten in einem Seniorenzentrum in der Gallwitzallee in Berlin-Lankwitz zur Nutzung überlassen werden. Das Bezirksamt durfte die Räumlichkeiten an die CDU-Fraktion Steglitz-Zehlendorf vergeben, da die NPD sich... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 26.05.2008
- 6 L 259/08 -
Gleichbehandlung: Eine Gemeinde, die ihren Mehrzweckraum Parteien zur Verfügung stellt, muss diesen auch der NPD geben
Eilantrag der NPD wegen Nutzung eines Mehrzweckraumes teilweise erfolgreich - Widerspruch der Gemeinde hat keine aufschiebende Wirkung
Eine Gemeinde, die ihren Mehrzweckraum für Parteiveranstaltungen zur Verfügung stellt, muss auch der NPD diesen Raum zur Verfügung stellen. Alle nicht verbotenen Parteien müsse gleichbehandelt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.
Die Gemeinde Mühlenbecker Land hatte dem NPD-Landesverband Brandenburg am 28. März 2008 die Genehmigung für die Benutzung eines gemeindlichen Mehrzweckraumes für den Abend des 29. Mai 2008 erteilt und darüber hinaus einen entsprechenden Mietvertrag mit der NPD abgeschlossen. Unter dem 24. April 2008 widerrief die Gemeinde die Genehmigung und kündigte den Mietvertrag. Anfang Mai genehmigte... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.04.2008
- 4 CE 08.725 -
NPD-Bundesparteitag: Bamberg darf Stadthalle nicht wegen Sicherheitsbedenken oder Gegendemonstration verweigern
Öffentliche Einrichtung steht allen politischen Parteien zur Verfügung
Eine Stadt darf einer Partei (hier: NPD) die Überlassung der Stadthalle zur Abhaltung eines Bundesparteitages nicht allein wegen zu erwartender Gegendemonstrationen und Sicherheitsbedenken verweigern. Die mit dem Bundesparteitag der NPD verbundenen Risiken liegen im Bereich dessen, was eine auf Demokratie und Meinungsfreiheit beruhende Rechtsordnung als Begleiterscheinung politischer Auseinerdsetzung in Kauf nehmen müsse, führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus.
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hat Anspruch darauf, dass ihr die Stadt Bamberg den Hegelsaal der Konzert- und Kongresshalle (Stadthalle) am 24. und 25. Mai 2008 zur Abhaltung eines Bundesparteitages überlässt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Maßgabe entschieden, dass die Stadt Bamberg den Saal am 25. Mai 2008 nur bis 18.00 Uhr zur Verfügung... Lesen Sie mehr
Landgericht Oldenburg, Beschluss vom 25.10.2007
Kein Kontrahierungszwang für Weser-Ems-Halle GmbH: NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung der Weser-Ems-Halle für Bundesparteitag
Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchführung ihres Bundesparteitages abgelehnt
Die NPD ist mit einem Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung zur Durchführung ihres Bundesparteitages in der Weser-Ems-Halle gescheitert. Weder aus dem Parteien noch aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung lasse sich ein Anspruch herleiten. Es bestünde auch kein Kontrahierungszwang. Für die Weser-Ems-Halle Oldenburg GmbH gelte als juristische Person der Grundsatz der Privatautonomie. Dies hat das Landgericht Oldenburg entschieden.
Die NPD beabsichtigt, am kommenden Wochenende, nämlich am 27. und 28. Oktober 2007, ihren Bundesparteitag in der Weser-Ems-Halle in Oldenburg abzuhalten und begehrt hierzu den Erlass einer einstweiligen Verfügung, durch welche die Weser-Ems-Halle Oldenburg GmbH verpflichtet wird, der NPD die Nutzung ihrer Räumlichkeiten und zwar in erster Linie der Kongresshalle und hilfsweise einer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 24.09.2007
- 1 B 2488/07 -
NPD darf Weser-Ems-Halle nicht für Parteitag nutzen
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die NPD begehrte in diesem Verfahren die Verpflichtung der Stadt Oldenburg, ihr Räume in der Weser-Ems-Halle für die Durchführung eines Bundesparteitages zur Verfügung zu stellen. Der Antrag blieb ohne Erfolg, weil die NPD einen entsprechenden Anspruch nicht glaubhaft machen konnte.
Ein Anspruch auf Überlassung der Räume durch die Stadt Oldenburg ergibt sich nach Auffassung der Kammer weder aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung noch aus dem Parteiengesetz. Auf die Niedersächsische Gemeindeordnung könne die NPD ihren Anspruch bereits nicht stützen, weil sie als politische Partei auf Bundesebene nicht zu den Anspruchsberechtigten gehöre. Dem geplanten Bundesparteitag... Lesen Sie mehr
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