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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stadthalle“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.11.2010
- 4 M 221/10 -
NPD hat Anspruch auf Gleichbehandlung: Bürgerhaus Hohenmölsen muss an NPD für Bundesparteitag vermietet werden
Beschwerde der Stadt Hohenmölsen in Sachsen gegen Vermietung der Stadthalle für NPD-Bundesparteitag zurückgewiesen
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle vom 26.10.2010 hinsichtlich der Überlassung des Bürgerhauses in Hohenmölsen an die NPD wurde vom Oberverwaltungsgericht Landes Sachsen-Anhalt bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht hat - wie auch zuvor das Verwaltungsgericht - zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung und insbesondere auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verbotene Parteien einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Überlassung kommunaler Einrichtungen haben und die Gemeinden als Träger öffentlicher Gewalt verpflichtet sind, diesen Gleichbehandlungsanspruch zu beachten.Solange die NPD nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten ist, darf sie nicht generell von der Benutzung gemeindlicher Einrichtungen ausgeschlossen werden.... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2009
- OVG 3 S 36.09 -
NPD hat Anspruch auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit: Rathaus Reinickendorf muss Räume für NPD-Bundesparteitag zur Verfügung stellen
Bezirk stellte schon früher anderen Parteien Räume zur Verfügung - NPD darf nicht ausgeschlossen werden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. März 2009 bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die NPD einen Anspruch auf Überlassung des Ernst-Reuter-Saales im Rathaus Reinickendorf zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 hat.
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat heute in einem Eilverfahren einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. März 2009 (VG 2 L 38.09) bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die NPD einen Anspruch auf Überlassung des Ernst-Reuter-Saales im Rathaus Reinickendorf zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 hat.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 31.03.2009
- VG 2 L 38.09 -
Gleichbehandlungsgrundsatz für Parteien: NPD kann Bundesparteitag in Berlin-Reinickendorf abhalten
Die NPD kann verlangen, dass das Bezirksamt Reinickendorf ihr den Ernst-Reuter-Saal im Rathaus Reinickendorf zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 zur Nutzung überlässt. Dieser Anspruch folgt aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) und der ständigen Verwaltungspraxis des Bezirksamtes. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin einem Eilantrag der Bundespartei stattgegeben.
Nach den Feststellungen der Richter hat die Behörde den fraglichen Saal im Rathaus in der Vergangenheit in ständiger Übung politischen Parteien zur Verfügung gestellt, und zwar seit 2006 auch für überbezirkliche Veranstaltungen der Parteien. Hierdurch sei eine Selbstbindung der Verwaltung auch gegenüber der NPD eingetreten. Soweit das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin am 4. März 2009... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.03.2009
- VG 2 L 32.09 -
Bezirk kann Raumnutzung für NPD-Landesparteitag untersagen, wenn die Räume für verfassungswidrige Zwecke genutzt werden sollen
NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung von Räumen in Lankwitz (Berlin)
Die NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung von Räumlichkeiten für ihren Berliner Landesparteitag. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Der Bezirk Lankwitz durfte der NPD, den Zugang verwehren, weil die Partei sich mit Passagen des Vertrags nicht einverstanden erklärt hatte, wonach volksverhetzende Äußerungen in den Räumen nicht zulässig seien. Daraufhin vermietete der Bezirk die Räume an die CDU-Fraktion Steglitz-Zehlendorf.
Die NPD kann nicht verlangen, dass ihr zur Durchführung ihres Landesparteitages am 14. März 2009 in der Zeit von 14.00 bis 19.30 Uhr vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Räumlichkeiten in einem Seniorenzentrum in der Gallwitzallee in Berlin-Lankwitz zur Nutzung überlassen werden. Das Bezirksamt durfte die Räumlichkeiten an die CDU-Fraktion Steglitz-Zehlendorf vergeben, da die NPD sich... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 26.05.2008
- 6 L 259/08 -
Gleichbehandlung: Eine Gemeinde, die ihren Mehrzweckraum Parteien zur Verfügung stellt, muss diesen auch der NPD geben
Eilantrag der NPD wegen Nutzung eines Mehrzweckraumes teilweise erfolgreich - Widerspruch der Gemeinde hat keine aufschiebende Wirkung
Eine Gemeinde, die ihren Mehrzweckraum für Parteiveranstaltungen zur Verfügung stellt, muss auch der NPD diesen Raum zur Verfügung stellen. Alle nicht verbotenen Parteien müsse gleichbehandelt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.
Die Gemeinde Mühlenbecker Land hatte dem NPD-Landesverband Brandenburg am 28. März 2008 die Genehmigung für die Benutzung eines gemeindlichen Mehrzweckraumes für den Abend des 29. Mai 2008 erteilt und darüber hinaus einen entsprechenden Mietvertrag mit der NPD abgeschlossen. Unter dem 24. April 2008 widerrief die Gemeinde die Genehmigung und kündigte den Mietvertrag. Anfang Mai genehmigte... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.04.2008
- 4 CE 08.725 -
NPD-Bundesparteitag: Bamberg darf Stadthalle nicht wegen Sicherheitsbedenken oder Gegendemonstration verweigern
Öffentliche Einrichtung steht allen politischen Parteien zur Verfügung
Eine Stadt darf einer Partei (hier: NPD) die Überlassung der Stadthalle zur Abhaltung eines Bundesparteitages nicht allein wegen zu erwartender Gegendemonstrationen und Sicherheitsbedenken verweigern. Die mit dem Bundesparteitag der NPD verbundenen Risiken liegen im Bereich dessen, was eine auf Demokratie und Meinungsfreiheit beruhende Rechtsordnung als Begleiterscheinung politischer Auseinerdsetzung in Kauf nehmen müsse, führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus.
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hat Anspruch darauf, dass ihr die Stadt Bamberg den Hegelsaal der Konzert- und Kongresshalle (Stadthalle) am 24. und 25. Mai 2008 zur Abhaltung eines Bundesparteitages überlässt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Maßgabe entschieden, dass die Stadt Bamberg den Saal am 25. Mai 2008 nur bis 18.00 Uhr zur Verfügung... Lesen Sie mehr
Landgericht Oldenburg, Beschluss vom 25.10.2007
Kein Kontrahierungszwang für Weser-Ems-Halle GmbH: NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung der Weser-Ems-Halle für Bundesparteitag
Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchführung ihres Bundesparteitages abgelehnt
Die NPD ist mit einem Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung zur Durchführung ihres Bundesparteitages in der Weser-Ems-Halle gescheitert. Weder aus dem Parteien noch aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung lasse sich ein Anspruch herleiten. Es bestünde auch kein Kontrahierungszwang. Für die Weser-Ems-Halle Oldenburg GmbH gelte als juristische Person der Grundsatz der Privatautonomie. Dies hat das Landgericht Oldenburg entschieden.
Die NPD beabsichtigt, am kommenden Wochenende, nämlich am 27. und 28. Oktober 2007, ihren Bundesparteitag in der Weser-Ems-Halle in Oldenburg abzuhalten und begehrt hierzu den Erlass einer einstweiligen Verfügung, durch welche die Weser-Ems-Halle Oldenburg GmbH verpflichtet wird, der NPD die Nutzung ihrer Räumlichkeiten und zwar in erster Linie der Kongresshalle und hilfsweise einer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 24.09.2007
- 1 B 2488/07 -
NPD darf Weser-Ems-Halle nicht für Parteitag nutzen
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die NPD begehrte in diesem Verfahren die Verpflichtung der Stadt Oldenburg, ihr Räume in der Weser-Ems-Halle für die Durchführung eines Bundesparteitages zur Verfügung zu stellen. Der Antrag blieb ohne Erfolg, weil die NPD einen entsprechenden Anspruch nicht glaubhaft machen konnte.
Ein Anspruch auf Überlassung der Räume durch die Stadt Oldenburg ergibt sich nach Auffassung der Kammer weder aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung noch aus dem Parteiengesetz. Auf die Niedersächsische Gemeindeordnung könne die NPD ihren Anspruch bereits nicht stützen, weil sie als politische Partei auf Bundesebene nicht zu den Anspruchsberechtigten gehöre. Dem geplanten Bundesparteitag... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.09.2007
- 4 CE 07.2292 -
NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung der Bamberger Konzert- und Kongresshalle für Landesparteitag
Der NPD-Landesverband Bayern hat keinen Anspruch darauf, dass ihm am 23. September 2007 die Stadt Bamberg einen Saal der Konzert- und Kongresshalle (Stadthalle) zur Abhaltung eines Landesparteitages überlässt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren entschieden und damit die Beschwerde des Antragstellers gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 30. August 2007 zurückgewiesen.
Nach Ansicht des Gerichts könnte zwar grundsätzlich auch dem NPD-Landesverband Bayern aus Gründen der Gleichbehandlung ein Anspruch auf Vermietung der Stadthalle für die Durchführung eines Landesparteitages zustehen. Denn bei der Stadthalle handle es sich um eine öffentliche Einrichtung, die die Stadt Bamberg nach ihrer bisherigen Vergabepraxis auch politischen Parteien zur Abhaltung... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.03.2007
NPD-Parteitag kann auch nicht in Weser-Ems-Halle in Oldenburg stattfinden
Der Landesparteitag der Nationaldemokratischen Partei - NPD - in Niedersachsen kann nicht wie geplant am Sonntag in der Weser-Ems-Halle in Oldenburg stattfinden. Zuvor war vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg, dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits der Versuch gescheitert, die Parteiveranstaltung im Kulturzentrum PFL (ehemaliges Peter-Friedrich-Ludwigs-Hospital) in Oldenburg durchzuführen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg (VG Oldenburg, Beschluss v. 09.03.2007 - 1 B 753 /07 -) hat auch den Antrag der Partei abgelehnt, die Stadt Oldenburg zu verpflichten, ihr nunmehr den "Neuen Festsaal" in der Weser-Ems-Halle als Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Die dagegen gerichtete Beschwerde der NPD hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. März 2007 zurückgewiesen.... Lesen Sie mehr
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