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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 11.05.2021
- 5 L 307/21 -
21-tägige Quarantäne für nicht infizierte Kontaktperson rechtswidrig
Ordnungsverfügung zur häusliche Quarantäne über 14-tägige Frist plus Verlängerung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Eilantrag eines dreijährigen Kindes stattgegeben, das sich gegen die Anordnung der Stadt Lengerich gewehrt hatte, sich wegen des Kontakts zu einer wahrscheinlich mit dem Coronavirus infizierten Person vom 30. April 2021 bis zum 18. Mai 2021 in häusliche Quarantäne zu begeben.
Der Antragsteller besucht eine Kindertagesstätte, in der er am 27. April 2021 Kontakt zu einem anderen Kind hatte, das am 29. April 2021 positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Daraufhin hatte der Kreis Steinfurt als Untere Gesundheitsbehörde am 1. Mai 2021 gegenüber der Mutter des Antragstellers mündlich die häusliche
14-tägigen Quarantänefrist plus Verlängerung bei Fehlen eines negativen Coronatest
Zur angeordneten Dauer der
Keine Abweichung von der Regeldauer ohne Ermessenserwägungen
Das Verwaltungsgericht Münster entschied nunmehr, die Ordnungsverfügung sei rechtswidrig, soweit hiermit eine häusliche
Keine vorsorgliche Quarantäneverlängerung nach 14 Tagen
Insbesondere könne der Ablauf der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30268
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