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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 17.07.2020
- 6 L b1246/20 -
Corona-Pandemie: Maskenpflicht während Klausur an Uni Köln rechtens
Schutz der Gesundheit rechtfertigt Maskenpflicht bei Prüfungen
Ein Jurastudent der Universität zu Köln hat keinen Anspruch auf eine Befreiung von der Verpflichtung, während einer Klausur eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss entschieden und einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht abgelehnt.
Der Sachverhalt: Für die zum Abschluss des Sommersemesters 2020 erforderlichen Präsenzprüfungen traf das Rektorat der
Jurastudent wollte Klausuren ohne Maske schreiben
Der Antragsteller hatte bei der
VG: Maskenpflicht zum Schutz der Gesundheit verhältnismäßig
Dem ist das Gericht nicht gefolgt und hat die
Uni Köln durfte sich aktuelle Empfehlung des Robert-Koch-Instituts berufen
Auch wenn die Eignung sogenannter Behelfsmasken als Mittel zur Verringerung der Infektionszahlen bisher nicht wissenschaftlich nachgewiesen sei, habe sich die
Bei gesundheitlicher Einschränkung kann Prüfung im gesonderten Raum ablegt werden
Die Beeinträchtigung des durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Prüfungsrechts des Antragstellers müsse hinter dem verfolgten Ziel des Schutzes von Leben und Gesundheit der anderen Prüflinge (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) zurücktreten. Für die Angemessenheit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ku)
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Dokument-Nr. 28996
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