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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 04.11.2010
- 20 L 1606/10/ 20 L 1607/10 -
Kölner Glasverbot zum Karnevalsauftakt gestoppt
Allgemeines Recht der Gefahrenabwehr lässt vorsorgende Maßnahmen nicht zu
Das von der Stadt Köln für die Sessionseröffnung am 11.11. ausgesprochene Glasverbot in der Kölner Innenstadt wurde im Eilverfahren gestoppt. Damit gibt das Verwaltungsgericht Köln den Anträgen einer Anwohnerin und eines Kiosk-Betreibers statt.
In den zu entscheidenen Fällen hatte die Stadt
Kein vorbeugendes Verbot zugelassen
Maßgebend für die Entscheidung des Gerichts waren dieselben Gründe, die schon im Frühjahr 2010 zum Erfolg von Eilanträgen eines Anwohners und von Kiosk-Besitzern geführt hatten, die sich gegen das
OVG lässt Rechtsfragen weitgehend offen
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschied dann im Frühjahr in den Eilverfahren jedoch anders. Es ließ damals die Rechtsfragen weitgehend offen und gelangte im Rahmen einer allgemeinen Interessenabwägung zu dem Ergebnis, dass das von der Stadt
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 10514
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