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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kölner“ veröffentlicht wurden

Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.02.2022
- VerfGH 20/22.VB-2 -

Eilantrag des 1. FC Köln gegen Beschränkung der Zuschauerzahl auf 10.000 blieb erfolglos

Folgenabwägung fällt zugunsten des Gemeinwohls aus

Mit Beschluss vom 18. Februar 2022 hat der Verfassungs­gerichtshof den Antrag des 1. FC Köln auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Beschränkung der Zuschauerzahl auf 10.000 bei Fußballspielen abgelehnt (vgl. Pressemitteilung vom 18. Februar 2022). Zuvor hatte das Oberverwaltungs­gericht einen Eilantrag des 1. FC Köln abgelehnt.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Entscheidung über die einstweilige Anordnung wegen der Eilbedürftigkeit zunächst ohne Begründung bekanntgeben. In der nunmehr gesondert übermittelten Begründung hat der Verfassungsgerichtshof im Wesentlichen ausgeführt: Die Erfolgsaussichten der in der Hauptsache zu erhebenden Verfassungsbeschwerde sind offen. Die deshalb anzustellende Folgenabwägung geht zu Lasten der Antragsteller aus. Die nicht von vornherein unzulässige Verfassungsbeschwerde wäre weder offensichtlich unbegründet noch offensichtlich begründet. Jedenfalls im Verfahren des Eilrechtsschutzes lässt sich nicht feststellen, dass die beanstandete Beschränkung der... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 07.01.2022
- 18 L 21/22 -

U-Bahn-Bau Köln: VG bestätigt Besitzeinweisungsbeschlüsse - Streit um Besitz an für die Bauumaßnahmen notwendigen Grundstücken

Kölner Nord-Süd-Stadtbahn kann weitergebaut werden

Die Arbeiten der 3. Baustufe der Kölner Nord-Süd-Stadtbahn, die am 10. Januar 2022 starten sollen, können planmäßig beginnen. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag, mit dem die Antragstellerin sich gegen Besitzeinweisungsbeschlüsse der Bezirksregierung Köln wandte, abgelehnt.

Die Antragstellerin ist Eigentümerin von Grundstücken im Bereich des Verkehrsknotens Schönhauser Str. / Bonner Straße im Kölner Stadtteil Bayenthal. Auf der Bonner Straße in Richtung Süden beabsichtigt die beigeladene Stadt Köln den Bau der sogenannten Nord-Süd-Stadtbahn (hier 3. Baustufe). Die Maßnahme wurde 2016 in einem 2019 rechtskräftig gewordenen Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 28.07.2021
- 23 L 1332/21 -

Freizeitpark auf der "Deutzer Werft" kann stattfinden

Der für die Zeit vom 31. Juli bis 22. August 2021 von der Gemeinschaft Kölner Schausteller e.G. geplante und von der Stadt Köln genehmigte "Erste temporäre Freizeitpark Köln" ist baurechtlich zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Antrag eines Anwohners abgelehnt.

Der Anwohner war der Auffassung, ein Verlegen der Kirmes in den Sommer sei rechtlich nicht möglich. Nach dem für die "Deutzer Werft" geltenden Bebauungsplan sei dort nur jeweils eine Frühjahrs- und eine Herbstkirmes zulässig.Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Zwar sollten mit dem geltenden Bebauungsplan nur die traditionellen Volksfeste im Frühjahr und... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.04.2015
- BVerwG 6 C 32.14 -

Kostenerstattung bei Verlegung von Tele­kommunikations­linien aus Anlass des Baues einer U-Bahn

Ein Tele­kommunikations­unter­nehmen hat die Kosten für die Verlegung seiner bereits vorhandenen Tele­kommunikations­linien zu tragen, wenn in einer öffentlichen Straße eine besondere Anlage errichtet werden soll, die eigenen Zwecken der wege­unterhaltungs­pflichtigen Gemeinde dient, jedoch nicht von der Gemeinde selbst, sondern von einer Gesellschaft hergestellt wird, die aufgrund gesellschafts­recht­licher Verflechtungen von der Gemeinde rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wird. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Nach dem Telekommunikationsgesetz ist der Bund befugt, öffentliche Straßen, Wege und Plätze für solche Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen, die öffentlichen Zwecken dienen. Er überträgt diese Nutzungsberechtigung auf die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze. Soll die öffentliche Straße nach Errichtung der Telekommunikationslinie für weitere und andere Anlagen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 12.01.2012
- 1 K 535/10 -

Kölner U-Bahn-Bau: Bauherrin muss Kosten für Verlegung von Telekommunikationsleitungen übernehmen

Gesetzliche Privilegierung im Telekommunikationsgesetz gilt nur für die Stadt als Bauträgerin nicht aber für kommunale Eigengesellschaft

Die Verlegung von Telekommunikationsleitungen im Rahmen des Bauprojekts "Nord-Süd-Stadtbahnlinie" in Köln hat nicht auf Kosten des Telekommunikationsunternehmens, sondern der Bauherrin zu erfolgen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

Die Stadt Köln übertrug unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen die Bauherreneigenschaft für das U-Bahn-Projekt auf eine ihrer kommunalen Eigengesellschaften. Diese konnte sich im Vorfeld der Baumaßnahme mit einem bundesweit agierenden Telekommunikationsunternehmen nicht einigen, wer die Kosten der notwendigen Verlegung von bereits vorhandenen Telekommunikationseinrichtungen zu tragen... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.01.2011
- 8 A 2751/09 -

OVG Nordrhein-Westfalen: 2008 eingerichtete Kölner Umweltzone ist rechtmäßig

Ein Nicht-Erreichen der angestrebten Immissionsverbesserung, führt nicht zur Rechtswidrigkeit der derzeitigen Verkehrsregelung

Die zum 1. Januar 2008 in den Kölner Stadtteilen Deutz, Mühlheim und Innenstadt eingerichtete Umweltzone ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit die Feststellung des Verwaltungsgerichts Köln.

Die Einrichtung der Umweltzone beruht auf dem Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Köln vom 31. Oktober 2006. Der Plan wurde aufgestellt, nachdem die maßgeblichen Grenzwerte für die Immissionsbelastung mit Stickstoffdioxid (NO2) an mehreren Messstellen auf Kölner Stadtgebiet überschritten worden waren. Ihm liegen eine Ermittlung der Verursachungsanteile verschiedener Emittentengruppen... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.11.2010
- 5 B 1475/10 und 5 B 1476/10 -

OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt Glasverbot im Kölner Straßenkarneval zum Sessionsauftakt am 11. November 2010

Störung der öffentlichen Sicherheit durch die ordnungswidrige Entsorgung von Glasflaschen im öffentlichen Straßenraum

Mit Eilbeschlüssen vom 9. November 2010 hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen das für den Sessionsauftakt am 11. November 2010 im Kölner Straßenkarneval verfügte Glasverbot der Stadt Köln bestätigt und damit anderslautende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Köln mit einer für sofort vollziehbar erklärten Allgemeinverfügung für den 11. November 2010 in der Altstadt und im Zülpicher Viertel ein allgemeines Verbot ausgesprochen, Glasbehältnisse mitzuführen und zu benutzen.Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 5. Senat ausgeführt: Nach summarischer Prüfung spreche viel... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 04.11.2010
- 20 L 1606/10/ 20 L 1607/10 -

Kölner Glasverbot zum Karnevalsauftakt gestoppt

Allgemeines Recht der Gefahrenabwehr lässt vorsorgende Maßnahmen nicht zu

Das von der Stadt Köln für die Sessionseröffnung am 11.11. ausgesprochene Glasverbot in der Kölner Innenstadt wurde im Eilverfahren gestoppt. Damit gibt das Verwaltungsgericht Köln den Anträgen einer Anwohnerin und eines Kiosk-Betreibers statt.

In den zu entscheidenen Fällen hatte die Stadt Köln zum 11.11. für die Altstadt und das Zülpicher Viertel mit einer Allgemeinverfügung erneut ein allgemeines Verbot des "Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen" ausgesprochen und mit individuellen Ordnungsverfügungen Kiosk-Betreibern verboten, zu bestimmten Zeiten Getränke in Glasbehältnissen zu verkaufen. Anders als im Frühjahr... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 28.07.2010
- 13 L 1064/10 -

"Bull-Riding" beim Kölner Rodeo & Country-Weekend weiterhin erlaubt

Verstöße gegen Tierschutzgesetz nicht ausreichend belegt

Das von der Stadt Köln verfügte Verbot des "Bull-Riding" beim Kölner Rodeo & Country Weekend ist vorerst außer Kraft gesetzt, da Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nicht hinreichend belegt sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.

Seit Jahren veranstaltet die Firma Rodeo America bundesweit Rodeo-Shows, bei denen eine Hauptattraktion das so genannte "Bull-Riding" ist. Dabei müssen sich die Reiter acht Sekunden auf dem Rücken eines ca. 1.000 kg schweren Bullen halten, wobei sie als Haltemittel nur über ein locker angebrachtes Sei verfügen. Dies ist dem Veranstalter durch eine bundesweit gültige, auf zwei Jahren... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 09.10.2009
- 18 K 5493/07 und 18 K 8188/08 -

VG Köln: Kölner Umweltzone ist rechtmäßig

Geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme zur Minderung von Luftverunreinigungen

Die zum 1. Januar 2008 in weiten Teilen der Kölner Innenstadt, Deutz und Mühlheim eingerichtete Umweltzone ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und wies damit Klagen von Verkehrsteilnehmern gegen die in der Umweltzone bestehenden Verkehrsbeschränkungen ab.

Die Kölner Umweltzone wurde durch den Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Köln vom 31. Oktober 2006 angeordnet. Grund dafür war, dass Schadstoffmessungen im Kölner Stadtgebiet einen über den maßgeblichen Grenzwerten liegenden Anteil von Stickstoffdioxid (NO2) ergeben hatten. Dagegen geklagt hatte ein Kölner Rechtsanwalt, der für sein Fahrzeug die grüne Plakette erworben hat, sowie... Lesen Sie mehr