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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.04.2018
- 5 K 1383/17.KO -
Lehrerin hat nach unterbliebener zeitnaher Beförderung keinen Anspruch auf Schadensersatz
Tatsächlich Beförderung erfolgte in hinreichender zeitlicher Nähe zur bestandenen Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einer Lehrerin, die die Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus bestanden hatte, kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener zeitnaher Beförderung zusteht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls steht als beamtete
Beförderung erfolgte in hinreichender zeitlicher Nähe zur Erlangung der Befähigungsvoraussetzungen
Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass die Entscheidung des beklagten Landes, mit der ihr Antrag auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 25895
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