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Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 05.05.2021
- 7 K 1029/18.KS -
VG Kassel erklärt Polizeieinsatz im Zusammenhang mit einer Abschiebung für rechtens
Blockade eines Streifenwagens nicht durch Versammlungsfreiheit geschützt
Das Verwaltungsgericht hat die Klage gegen polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Abschiebung abgewiesen.
Der Kläger hat gegen polizeiliche Zwangsmaßnahmen Klage mit dem Ziel erhoben, die Rechtswidrigkeit dieser festzustellen. Er habe an der
Blockade von Streifenwagen stellt keine Versammlung nach Versammlungsgesetz dar
Das VG hat die Klage abgewiesen. Die Klage erweise sich als unzulässig soweit der Kläger die Rechtswidrigkeit des Einsatzes von Reizgas begehrt. Es fehle an dem hierfür erforderlichen Feststellungsinteresse. Das Gericht habe nicht feststellen können, dass der Kläger vom Reizgaseinsatz tatsächlich betroffen gewesen sei. Im Übrigen sei die Klage unbegründet. Die gegenüber dem Kläger ergriffenen Zwangsmaßnahmen hätten sich als rechtmäßig erwiesen. Die Anwendung polizeirechtlicher Zwangsmaßnahmen nach dem Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sei nicht aufgrund versammlungsrechtlicher Regelungen unzulässig gewesen. Denn bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30227
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