Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 06.08.2013
- 7 B 5360/13 und 7 B 5361/13 -
Straßenhandel mit Pingelscheinen nur im Umherziehen bzw. fahren erlaubt
Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung der Landeshauptstadt
Mit Pingelscheinen handelnde Straßenhändler sind nur zum ambulanten Handel im Umherziehen bzw. -fahren befugt. Das Verweilen an einer Stelle darf lediglich der Bedienung vorhandener Kunden dienen. Das Aufstellen von Sonnenschirmen und Musikanlagen ist verboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Landeshauptstadt Hannover zwei Straßenhändlern erteilten Erlaubnisse zum ambulanten
Aufstellen von Sonnenschirmen und Musikanlagen verboten
Das Verwaltungsgericht Hannover, das bereits in der Vergangenheit wiederholt zu Rechtsfragen zum "Pingeln" entscheiden musste, hat diese Eilanträge abgelehnt. Nach Auffassung der Kammer lagen die Voraussetzungen für einen sofortigen Widerruf der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16451
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16451
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.