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Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 12.10.2016
1 B 171/16 -

"Knöllchen-Horst": Gericht untersagt Verwendung von Dashcams zur Dokumentation des Verkehrsgeschehens

Verfolgung von Verkehrsverstößen ist Polizei und Ordnungsbehörden vorbehalten

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in einem Eil­rechtschutz­verfahren im Einklang mit einer Anordnung der Landes­datenschutz­beauftragen einem als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordenen Mann die Verwendung sogenannter Dashcams zur Dokumentation des Verkehrsgeschehens untersagt und ebenso die Löschung der datenschutzwidrig angefertigten Videoaufnahmen angeordnet.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der in der Öffentlichkeit als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Mann hatte es sich zur Aufgabe gemacht, vermeintliche oder tatsächliche Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer auch bei fehlender eigener Betroffenheit zur Anzeige zu bringen. Als Beweismittel hatte er auf Fotos und Videosequenzen der an Front- und Heckscheibe seines Kfz befestigten sogenannten Dashcams zurückgegriffen.

Landesdatenschutzbeauftrage untersagt Verwendung Dashcams und ordnet Löschung datenschutzwidrig erfasster Videoaufnahmen

Der Einsatz von Dashcams im öffentlichen Verkehr stellt einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der davon betroffenen Verkehrsteilnehmer dar. Die Landesdatenschutzbeauftrage hatte deshalb die Verwendung dieser Kameras zur Dokumentation des Verkehrsgeschehens untersagt und die Löschung der datenschutzwidrig angefertigten Videoaufnahmen angeordnet.

Gericht bestätigt Dashcamverbot und Löschung relevanter Daten

Das Verwaltungsgericht Göttingen bestätigte die Entscheidung der Datenschutzbeauftragten im Rahmen eines Eilrechtschutzverfahrens. Das Gericht wies ebenfalls darauf hin, dass die Verfolgung von Verkehrsverstößen eine öffentliche Aufgabe darstellt, deren Erfüllung Polizei und Ordnungsbehörden vorbehalten ist.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen/ra-online

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Kommentare (3)

 
 
Antefix schrieb am 07.11.2016

Eigentlich ist "Horst" in diesem Forum doch ein guter Junge, weil er das Recht liebt. Er versteht nur nicht, dass "Recht haben" nicht uneingeschränkt auf seiner Seite steht, weil es immer jemanden gibt, der es "noch rechter" kennt: In diesem Fall die vielzitierte Exekutive, zu der Horst gottlob nicht gehört. Er schadet ihr vielmehr durch erfolgte Anrufung der Landesbeauftragten f.d. Datenschutz, die ihr verfassungsgemäßes Recht kompromisslos zu vertreten hat, um auch mal Anerkennung zu empfinden. Auf diese Weise kommen am Ende sogar echte Dashcam-Situationsbeweise in Veruf -- je nach Neigung des verkehrsunfallentscheidenden Amtsrichters und seiner konservativ-persönlichen Abneigung in Sachen Dashcams . . .

s,mueller schrieb am 04.11.2016

lasst mich raten: der mann hat nicht´s besseres zu tun, als andere leute anzuschwaerzen,oder?

empfindet er dann genugtuung, wenn jemand tatsaechlich ein bussgeld bezahlen muss?

sorry, aber, das grenzt doch schon an MOBBING....

was haben ihm denn andere getan? zumal ER ja selbst NICHT betroffen war?

au weia.. erinnert mich an "DDR-Zeiten"....

solche "MITBEWOHNER" dieses planete sind mir aeusserst suspekt....

s,mueller schrieb am 03.11.2016

lasst mich raten: der mann hat nicht´s besseres zu tun, als andere leute anzuschwaerzen,oder?

empfindet er dann genugtuung, wenn jemand tatsaechlich ein bussgeld bezahlen muss?

sorry, aber, das grenzt doch schon an MOBBING....

was haben ihm denn andere getan? zumal ER ja selbst NICHT betroffen war?

au weia.. erinnert mich an "DDR-Zeiten"....

solche "MITBEWOHNER" dieses planete sind mir aeusserst suspekt....

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