wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 4. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 06.05.2019
4 L 1922/19.GI, 4 L 1940/19.GI -

Wildscheine im Vorgarten stellt keine artgerechte Haltung von Tieren dar

Tiere durften mit sofortiger Wirkung den Haltern weggenommen und anderweitig untergebracht werden

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Haltung zweier männlicher Wildschweine in einem Hausgarten in Gießen nicht artgerecht ist und das Veterinäramt des Landkreises Gießen daher die beiden Tiere mit sofortiger Wirkung den Haltern wegnehmen und anderweitig unterbringen darf.

Das Tierschutzgesetz ermächtige die zuständige Behörde, die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen zu treffen und gegen die verantwortlichen Halter vorzugehen, so das Verwaltungsgericht. Nach den Feststellungen des Veterinäramtes bei den Kontrollen vor Ort, auf die sich auch das Gericht stützte, entspreche die Haltung der beiden Wildschweine - ein ausgewachsener und schon einige Jahre dort gehaltener Keiler und ein im November 2018 geborenes Tier - auf dem Grundstück der Antragsteller in Gießen nicht den tierschutzrechtlichen Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung. Die Maßnahme sei, so das Gericht, auch nicht unverhältnismäßig, denn sie sei derzeit ohne gleich wirksame Alternative und schutzwürdige Belange der Halter, die dem Schutz der Tiere vorgehen könnten, seien nicht ersichtlich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online (pm/kg)

Aktuelle Urteile aus dem Tierschutzrecht | Tierrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Garten | Tierhaltung | Tierschutz | Tierschutzgesetz | Wildschweine

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27466 Dokument-Nr. 27466

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27466

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Phlipp schrieb am 10.06.2019

Ach ja, aber die Stallhaltung von Schweinen auf 1,5 m² ist artgerecht, ja?

Verlogene Bande!

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH