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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 05.09.2022
- 4 L 1676/22.GI -
Verbot der Affenhaltung wegen unzulässiger Einzelhaltung eines Berberaffen
Erhöhte Sorgfaltspflichten zur artgerechten Haltung bei exotischen Tieren
Die Haltung eines Berberaffen in Einzelhaltung ist unzulässig. Ein Verstoß dagegen rechtfertigt das Verbot einer Affenhaltung. Bei exotischen Tieren besteht eine erhöhte Sorgfaltspflicht zur Ermittlung der artgerechten Haltung. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2022 wurde bei einer Kontrolle der Tierhaltung eines in Hessen wohnhaften Affenhalters festgestellt, dass ein
Rechtmäßiges Verbot der Affenhaltung
Das Verwaltungsgericht Gießen entschied gegen den Tierhalter. Das nach § 16 a Abs. 1 Nr. 3 TierSchG ausgesprochene Haltungsverbot für Affen sei rechtmäßig. Der Tierhalter habe durch die
Erhöhte Sorgfaltspflichten zur artgerechten Haltung bei exotischen Tieren
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts liege ein vorsätzlich tierschutzwidrige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32318
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