wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 31.12.2020
4 L 2179/20.DA -

VG Darmstadt: Nächtliche Ausgangs­beschränkung in Offenbach rechtmäßig

Fallzahlen können erst nach Silvester neu bewertet werden

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am Silvesterabend den am selben Tage eingegangenen Eilantrag einer Bewohnerin der Stadt Offenbach am Main abgelehnt, mit dem diese sich gegen eine von der Stadt Offenbach am 22.12.2020 verfügte Ausgangs­beschränkung für die Zeit zwischen 21.00 Uhr abends und 05.00 Uhr morgens gewendet hat.

Zur Begründung berief sich die Antragstellerseite im Wesentlichen auf eine Regelung im aktuellen hessischen "Eskalationskonzept im Ampelsystem" (gemeinsame Weisung des Hessischen Ministers des Innern und für Sport sowie des Hessischen Ministers für Soziales und Integration; wo unter anderem ausgeführt wird, dass die bei einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen zu verhängende nächtliche Ausgangssperre wieder aufzuheben ist, wenn der "7-Tages-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern" liegt. Dieser Grenzwert sei am 31.12.2020 erreicht worden, mit der Folge, dass die Ausgangssperre zwingend und unverzüglich aufzuheben sei.

Keine korrekte Übermittlung der Fallzahlen während Weihnachtsfeiertagen

Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. So führt die zuständige Kammer in dem ablehnenden Beschluss vom 31.12.2020 aus, das Eskalationskonzept der Hessischen Landesregierung gehe von einer kontinuierlichen Datenübermittlung bzw. Testung im normalen Umfang aus. Beides sei angesichts der Besonderheiten durch die Weihnachtsfeiertage ausnahmsweise nicht der Fall. Dementsprechend habe das Robert-Koch-Institut (RKI) die tagesaktuelle Meldung der Infektionszahlen zum Jahresende ausdrücklich mit dem Hinweis versehen, dass während der Weihnachtsfeiertage, zum Jahreswechsel und an den folgenden Tagen bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten sei, dass meist weniger Personen einen Arzt aufsuchten, dadurch weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt würden. Dies führe dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet würden. Auch könne es sein, dass nicht alle Gesundheitsämter und zuständigen Landesbehörden an allen Tagen an das RKI die entsprechenden Infektionszahlen übermittelten.

Kurzfristige Neubewertung nach Silvester

Diese vorübergehende Ausnahmesituation über die Weihnachtsfeiertage ergebe sich auch aus dem Umstand, dass die Infektionszahlen in der Stadt Offenbach bis Heiligabend auf 261 pro 100.000 Einwohner angestiegen waren und anschließend ab dem ersten Weihnachtsfeiertag zunächst auf 207 und dann auf 176 und weniger rapide abgefallen waren. Es sei davon auszugehen, dass sich nach dem Jahreswechsel innerhalb kürzester Zeit die Datenlage aufgrund von Nachmeldungen von Infektionsfällen und Öffnungen von testdurchführenden Arztpraxen wieder stabilisiere und so gegebenenfalls eine kurzfristige Neubewertung der Situation möglich sei. Insgesamt sei daher nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin die zunächst bis zum 10.01.2021 geltende Ausgangsbeschränkung am 31.12.2020 (noch) nicht aufgehoben habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Darmstadt, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29671 Dokument-Nr. 29671

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29671

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung