wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 19.09.2018
5 A 193/16 und 5 A 194/16 -

Verbot des Erwerbs und Besitzes erlaubnisfreier Waffen bei Verbreitung von IS-Symbolen rechtmäßig

Verbreitung von Kennzeichen des IS bringt verfassungs­feindliche Neigung zum Ausdruck und lässt auf waffenrechtliche Unzuverlässigkeit schließen

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass das Verbreiten von Propagandamaterial des verfassungs­feindlichen sogenannten Islamischen Staats (IS) auf einer Facebook-Seite ein Verbot zum Erwerb und Besitz erlaubnisfreier Waffen wie z.B. bestimmter Springmesser, bestimmter Luftdruckwaffen und Gas-Alarm-Waffen rechtfertigt.

Die beiden in Wolfsburg lebenden Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten auf ihren Facebook-Seiten Bilder hochgeladen, auf denen Symbole des IS zu erkennen sind. Der Kläger A. lud unter anderem ein Bild hoch, auf dem die Stadt Jerusalem mit der Al-Aksa-Moschee und im Vordergrund bewaffnete Kämpfer mit IS-Flaggen abgebildet sind. Bei dem Kläger B. fand die Polizei ein Bild, auf dem eine Heerschar von Reitern, angeführt von einem Reiter mit einer IS-Flagge, auf eine Heerschar zureitet, die Flaggen unterschiedlicher Nationen mit sich führt, unter anderem die israelische, deutsche, amerikanische und schwedische Flagge.

Stadt untersagt Erwerb und Besitz nicht erlaubnispflichtiger Waffen

Die Stadt Wolfsburg untersagte den Klägern daraufhin den Erwerb und Besitz nicht erlaubnispflichtiger Waffen, da sie als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen seien. Die Kläger hätten Kennzeichen des IS im Internet verbreitet und damit ihre verfassungsfeindliche Neigung zum Ausdruck gebracht.

Polizei findet auf Mobiltelefonen Abbildungen mit verbotenen IS-Symbolen

Danach durchsuchte die Polizei die Wohnungen der Kläger. Dabei traf sie A. mit einem Messer in der Hand an, das er erst nach Aufforderung durch die Beamten und unter Vorhalt der Dienstwaffe fallen ließ. Bei den Durchsuchungen fanden die Beamten in der Wohnung des A. auf dessen Mobiltelefon weitere Abbildungen mit verbotenen IS-Symbolen sowie Bilder mit kriegsverherrlichenden, frauen-, frankreich- und israelfeindlichen Bezügen. Bei B. fanden sie auf dessen Handy unter anderem Bilder, auf denen dieser mit Gewehrnachbildungen vor einer IS-Flagge abgelichtet ist. Erlaubnispflichtige Waffen wurden bei den Klägern nicht gefunden.

Kläger verneinen vorsätzliches Handeln

Gegen die Bescheide der Stadt erhoben die Kläger Klage und führten aus, dass es nicht zutreffe, dass sie den IS unterstützen. Sie distanzierten sich ausdrücklich von dieser Organisation und hätten bei der Verbreitung von IS-Symbolen nicht vorsätzlich gehandelt.

Gericht verneint erforderliche Zuverlässigkeit für Waffenbesitz

Das Verwaltungsgericht Braunschweig wies beide Klagen ab, weil den Klägern die nach dem Waffengesetz erforderliche Zuverlässigkeit fehle. Das Gesetz stelle hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit, da ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran bestehe, das mit dem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten. Ein Restrisiko müsse dabei nicht hingenommen werden. Die Kläger hätten jedenfalls objektiv verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt bzw. unterstützt. Indem sie Bilder mit IS-Symbolen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben, hätten sie Propagandamaterial des IS verbreitet und die verfassungsfeindlichen Ziele des IS in den sozialen Netzwerken gefördert. Dabei komme es nicht darauf an, ob sie vorsätzlich gehandelt haben. Es genüge, dass ihre Handlungen objektiv geeignet gewesen seien, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu unterstützen. Wer nicht merke, dass er von verbotenen Organisationen für ihre Propaganda missbraucht wird, könne für den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genauso gefährlich sein wie ein Überzeugungstäter.

Verhalten der Kläger und früherer Delikte sprechen gegen waffenrechtliche Zuverlässigkeit

Gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des A. sprächen außerdem sein Verhalten bei der Wohnungsdurchsuchung und die weiteren bei der Durchsuchung gefundenen Bilder. Zulasten des B. sei im Übrigen zu berücksichtigen, dass er wiederholt wegen Rohheitsdelikten, insbesondere Körperverletzungen, und zuletzt wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Braunschweig/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht | Waffenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26461 Dokument-Nr. 26461

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26461

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?