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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 29.10.2016
- VG 8 L 183.16 -
Videoaufzeichnung untersagt: Schornsteinfegern muss für Feuerstättenschau ungehinderter Zugang zu Wohnräumen gewährt werden
Anfertigung von Videoaufzeichnungen ohne Einwilligung des Bezirksschornsteinfegers stellt unzulässigen Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Bezirksschornsteinfegern zur Durchführung der Feuerstättenschau ungehindert Zugang zu Wohnräumen gewährt werden muss; auch die Aufzeichnung ihrer Tätigkeit durch die Bewohner ist nicht gestattet.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens sind
Eigentümer müssen Maßnahmen des Schornsteinfegers ungehindert dulden
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück. Die Antragsteller müssten die Maßnahmen ungehindert dulden. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz müsse jeder
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Erlass eines Feuerstättenbescheides nur bei Feuerstättenschau oder auf Grundlage der Daten des Kehrbuchs zulässig
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14.02.2013
[Aktenzeichen: 8 LB 165/12]) - Schornsteinfeger muss zu Überprüfungszwecken der Zutritt zum Haus gestattet werden
(Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 06.07.2007
[Aktenzeichen: 6 L 246/07])
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Dokument-Nr. 23412
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