Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2020
- VG 34 L 225/20 -
Keine Aufhebung der Covid-19 Reisewarnung des Auswärtigen Amtes
Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes verletzt deutsche Reiseunternehmen nicht in ihren Grundrechten
Die offizielle Warnung des Auswärtigen Amtes vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer in die Mitgliedstaaten der EU und neun weitere europäische Staaten (so genannte COVID-19 Reisewarnung, Stand: 22. Juni 2020), verletzt deutsche Reiseunternehmen nicht in ihren Rechten. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei
VG: Reisewarnung stellt keine Verletzung der Berufsfreiheit von Reiseunternehmen dar
Das Auswärtige Amt hatte die Reisewarnung am 17. März 2020 ausgesprochen und u.a. auf seiner Internetseite veröffentlicht. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Die
Reisewarnung nur unverbindliche Empfehlung für Reisende
Die Reisewarnung spreche eine unverbindliche Empfehlung für Reisende aus. Sie beziehe sich angesichts der weltweiten
Zivilrechtliche Relevanz reicht nicht für Grundrechtverletzung der Reiseunternehmen aus
Die Reiseplanung potenzieller Touristen würde jedenfalls auch durch deren finanzielle Situation, die derzeit von drohender Arbeitslosigkeit gekennzeichnet sein könnte, beeinflusst, ebenso wie durch die aktuelle Entwicklung der Pandemie. Darüber hinaus gestalte das Auswärtige Amt durch die Reisewarnung weder Reise- noch Versicherungsverträge der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ku)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28956
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28956
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.