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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.01.2022
- VG 14 L 650/21 -
Einzelhandel scheitert mit Eilantrag gegen Kontrollpflichten betreffend 2G-Bedingung
Regelung stellt derzeit notwendige Schutzmaßnahme dar
Die Kontrollpflichten des Einzelhandels hinsichtlich der sog. 2G-Bedingung im Land Berlin sind rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag einer Betreiberin mehrerer Textilgeschäfte zurückgewiesen.
Nach der aktuellen Vierten Verordnung über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist der nichtprivilegierte
Kontrollpflichten für Einzelhandel verhältnismäßig
Das VG hat den Eilantrag zurückgewiesen. Das Infektionsschutzgesetz ermächtige das Land Berlin, entsprechende Kontrollpflichten zu erlassen. Die Regelungen, mit denen auf die derzeit extrem hohen Infektionszahlen auch und insbesondere ungeimpfter Personen und das zunehmende Aufkommen der Virusvariante Omikron reagiert werde, seien verhältnismäßig. Sie dienten dem legitimen Ziel, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und damit die Belastung für das Gesundheitswesen insgesamt zu reduzieren. Die dem
Kontrollpflichten trotz Eingriff in Berufsfreiheit auch angemessen
Die Kontrollpflichten seien schließlich derzeit auch noch angemessen, auch wenn sie einen erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellten. Den Nachteilen für die Antragstellerin stehe ein schwerwiegendes öffentliches Interesse gegenüber. Zur Vermeidung unzumutbarer Belastungen des Verkaufspersonals könne die Antragstellerin Kontrollen zusätzlich auf externe professionelle Sicherheitsdienste übertragen. Zudem seien die Kontrollpflichten nur befristet. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31331
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