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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „kinderreich“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.11.2023
- 26 K 134/22 und 26 K 459/23 -
Verfassungswidrige Alimentation kinderreicher Richter in den Jahren 2011 bis 2020
BVerfG soll über Berliner Richterbesoldung entscheiden
Die familienbezogenen Besoldungsbestandteile der Berliner Richter und Staatsanwälte mit drei und vier Kindern waren nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Berlin im Zeitraum 2011 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen. Da nur das Bundesverfassungsgericht verbindlich die gesetzlich geregelten Familienzuschläge für verfassungswidrig erklären kann, hat das Verwaltungsgericht Berlin diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Feststellungen sind auf weitere Besoldungsgruppen, insbesondere die für Beamten geltende A-Besoldung, übertragbar.
Die Klägerinnen der entschiedenen Verfahren sind Richterinnen des Landes Berlin. Richter und Staatsanwälte erhalten monatlich einen Grundbetrag nach der R-Besoldung (auch um deren Verfassungswidrigkeit wird gestritten, vgl. zuletzt dazu Pressemitteilung Nr. 25/2023). Je nach familiärer Situation wird die Grundbesoldung um sog. Familienzuschläge erhöht, wobei es insbesondere auf die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder ankommt. Die Richterin im Verfahren VG 26 K 134/22 befindet sich in der (Eingangs-)Besoldungsgruppe R 1 und hat drei Kinder, die Richterin des Verfahrens VG 26 K 459/23 hat vier Kinder und wurde bis zu ihrer Beförderung im Jahr... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.06.2017
- 3 A 1058/15, 3 A 1059/15, 3 A 1060/15, 3 A 1061/15 -
Landesbeamter hat Anspruch auf höhere familienbezogene Besoldung für drittes Kind
Anspruch auf zusätzliche Besoldung ergibt sich aus Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Landesbeamter der Besoldungsgruppe A 13 für die Jahre 2009 bis 2012 über den gewährten Familienzuschlag hinaus Anspruch gegen das Land auf zusätzliche Zahlungen für sein drittes Kind hat. Das Verwaltungsgericht hatte die Klagen abgewiesen. Auf die Berufung hat das Oberverwaltungsgericht zusätzliche Besoldung zugesprochen.
Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen aus, dass sich ein Anspruch auf zusätzliche Besoldung für das dritte Kind aus der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 24. November1998 (Az. 2 BvL 26/91 u.a. ) ergebe. Diese sei für die Jahre 2009 bis 2012 weiterhin anwendbar. Die Erhöhung des Nettoeinkommens durch das dritte Kind des Beamten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24.10.2006
- VG 28 A 312.05 -
Mehr Gehalt für kinderreiche Beamte
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in den letzten Monaten mehreren Beamten mit drei Kindern höheres Gehalt zugesprochen.
Mit Urteil vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91 u.a.) hatte das Bundesverfassungsgericht Bund und Länder verpflichtet, ab dem 1. Januar 2000 sicherzustellen, dass Beamte für ihr drittes und jedes weitere Kind zusätzliche Besoldung in Höhe von 115 % des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfes eines Kindes erhalten.Mit Urteil vom 17. Juni 2004 hat das Bundesverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.2007
- 4 S 2289/05 -
Besoldung kinderreicher Beamter nicht verfassungsgemäß
Beamten mit drei oder mehr Kindern wurde in den Jahren 1999 - 2001 und 2004 nicht die verfassungsrechtlich gebotene Mindestalimentation gewährt. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Dem Kläger, einem Hochschuldozenten mit drei Kindern, wurde für diesen Zeitraum über die gesetzlich vorgesehene Besoldung hinaus ein Betrag in Höhe von insgesamt (netto) 1.301,07 EUR zugesprochen.
Der Kläger war von 1995 bis September 2001 als wissenschaftlicher Assistent an einer Universität des Landes tätig und schied danach aus dem Beamtenverhältnis aus. Mit Wirkung vom 01.10.2003 wurde er erneut in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und zum Hochschuldozenten (Besoldungsgruppe C 2) ernannt. Wie zahlreiche Landes- und Bundesbeamte mit mehr als zwei Kindern klagte er vor... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Saarland, Urteil vom 23.02.2007
- 1274-09/07 OVG -
Rechtsstellung kinderreicher Beamter gestärkt
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in Urteilen drei Beamten und einem Richter mit jeweils mehr als zwei Kindern höhere kinderbezogene Besoldungsbestandteile als in dem Bundesbesoldungsgesetz festgelegt zugesprochen, sofern sie ihre Ansprüche zeitnah, d.h. im jeweils laufenden Haushaltsjahr, bei ihrem Dienstherrn geltend gemacht haben.
Grundlage dieser Entscheidung ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.1998, in dem es sich zum wiederholten Male mit der amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamter beschäftigte. Darin stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass aufgrund des in der Verfassung verankerten Alimentationsprinzips die dem Beamten für sein drittes und jedes weitere Kind zu gewährenden... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 30.11.2006
- 5 K 1116/04 -
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 30.11.2006
- 5 K 415/05 -
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 07.12.2006
- 5 K 1450/05 -
Kinderreiche Beamte haben Anspruch auf Familienzuschläge
Bundeverfassungsgericht hat eindeutige Vorgaben gemacht
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in zahlreichen Entscheidungen die Telekom, die Post, das Bundeseisenbahnvermögen und die Bundesrepublik verurteilt, an deren Beamte mit mehr als zwei Kindern höhere Bezüge zu leisten.
Die Beamten hatten sich mit ihren Klagen (Az.: 5 K 1116/04, 5 K 415/05, 5 K 1450/05 u.a.). auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bezogen. Das Verfassungsgericht hat schon in den siebziger Jahren entschieden, dass für die Kinder von Beamten das eigene Existenzminimum aus den sog. familienbezogenen Gehaltsbestandteilen gesichert werden muss und dem Gesetzgeber entsprechende... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.06.2004
- BVerwG 2 C 34.02 -
Kinderreiche Beamte erhalten mehr Besoldung
Die Verwaltungsgerichte sind befugt, den Beamten mit mehr als zwei Kindern Besoldung nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 zuzusprechen.
Der Kläger ist Beamter der Besoldungsgruppe A 14 und hat drei Kinder. Er verlangt eine höhere Besoldung nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91 u.a.) im Hinblick auf sein drittes Kind. Das Verwaltungsgericht hat der Klage auf zusätzliche Zahlung von 412, 98 € für 2000 und von 404, 02 € für 2001 stattgegeben. Die Sprungrevision der... Lesen Sie mehr
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