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Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 02.09.2009
- 1 K 1054/09 -
VG Arnsberg: "Baukindergeld" kann nicht für jedes Baugrundstück beansprucht werden
Beschränkung der Förderung verstößt nicht gegen Gleichheitsgrundsatz
Die Entscheidung, den Erwerb von Baugrundstücken durch Familien mit Kindern nicht allgemein, sondern nur in zwei bestimmten Baugebieten und lediglich beim Kauf städtischer Grundstücke durch einen kommunalen Zuschuss – das sogenannte "Baukindergeld" – zu fördern, ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg.
Geklagte hatte eine Frau aus der Stadt Ennepetal, die den Zuschuss in Höhe von 7.500 € für ein außerhalb der beiden Baugebiete gelegenes
Das Verwaltungsgericht Arnsberg wies die Klage jedoch ab.
Uneingeschränkte Förderung führt zu unüberschaubaren Leistungsansprüchen
Die Entscheidung begründete das Gericht wie folgt:
Da die für die Förderung aufgestellten Kriterien in zweierlei Hinsicht nicht erfüllt seien, habe die Klägerin keinen Anspruch auf den Zuschuss, den die beklagte Stadt als freiwillige Leistung gewähre. Die Beschränkung der Förderung auf den Erwerb städtischer Grundstücke innerhalb bestimmter Bebauungsplangebiete verstoße entgegen der Auffassung der Klägerin nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Bei der Gewährung von
Bebaubarkeit des Grundstücks noch ungewiss
Hinzu kam, dass das von der Klägerin erworbene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2009
Quelle: ra-online, VG Arnsberg
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Dokument-Nr. 8423
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