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Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 18.07.2017
- AN 2 K 17.00250 -
Versetzung eines Schülers aus Hochbegabtenklasse wegen maßgeblicher Beteiligung am Mobbing rechtmäßig
Verlust der Förderung in der hochbegabten Klasse verhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass die Versetzung eines Gymnasialschülers der 9. Jahrgangsstufe aus einer Hochbegabtenklasse in eine Parallelklasse rechtmäßig erfolgte, da der Schüler maßgeblich am Mobbing gegenüber einem anderen Schüler der hochbegabten Klasse beteiligt war.
Der betroffene Schüler des zugrunde liegenden Streitfalls besuchte die Hochbegabtenklasse eines Gymnasiums. Die Schulleitung ordnete nach Beratung des Disziplinarausschusses im Februar 2017 die
Eilantrag auf Verbleib des Schülers in der Hochbegabtenklasse bis zum Abschluss des Klageverfahrens erfolglos
Der Kläger begehrte mit dem beim Verwaltungsgericht Ansbach erhobenen Eilantrag, die Hochbegabtenklasse bis zum Abschluss des Klageverfahrens weiter besuchen zu können. Zur Begründung trug er vor, dass andere Mitschüler ebenfalls an dem
Versetzung des Klägers in Parallelklasse rechtmäßig
Nunmehr wurde auch die Klage gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Ansbach/ra-online
- Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 20.03.2017
[Aktenzeichen: AN 2 S 17.00249]
- Schüler muss Ordnungsmaßnahmen der Schule wegen Gewalt auch nach Provokation hinnehmen
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.02.2014
[Aktenzeichen: VG 3 K 320.13]) - Unterrichtsausschluss eins Grundschülers wegen Gewalttätigkeiten gegen Mitschüler rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 08.12.2014
[Aktenzeichen: 12 K 5363/14])
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Dokument-Nr. 24657
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