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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 08.02.2021
- 6 L 82/21 -
Eilantrag gegen die generelle Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt erfolgreich
Anordnung einer generellen Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt nicht konkret begründet
Das Verwaltungsgerichts Aachen einem Eilantrag stattgegeben, mit dem der Antragsteller die Anordnung einer generellen Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt angegriffen hat.
Die Stadt Düren hatte mit
Allgemeinverfügung in Bezug auf Maskenpflicht nicht ausreichend definiert
Nach der Corona-Schutzverordnung ist Voraussetzung für eine
Maskenpflicht nach Corona-Schutzverordnung zu berücksichtigen
Insoweit sei zudem zu berücksichtigen, dass auf (Wochen-)Märkten und an ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich und im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften ohnehin schon unmittelbar nach der Corona-Schutzverordnung eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske und an Haltestellen sogar eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29827
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