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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 05.09.2008
6 L 373/08 -

Kein pferdetaugliches Futter und Verdacht auf Erschlagen eines Pferdes mit einem Hammer rechtfertigen 2jähriges Pferdehaltungs und -betreuungsverbot für Pferdehalter

Pferdehalter scheitert mit Eilantrag gegen Verbot

Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag eines Pferdehalters gegen ein auf zwei Jahre befristetes Verbot der Pferdehaltung und -betreuung abgelehnt.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden hatte der Oberbürgermeister der Stadt Aachen dem Antragsteller verboten, auf seinem Hof Pferde zu halten oder zu betreuen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat dieses Verbot, das für sofort vollziehbar erklärt worden war, nun vorläufig bestätigt. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, der Pferdehalter sei seinen Verpflichtungen nach dem Tierschutzgesetz nicht nachgekommen.

Kein pferdetaugliches Futter in ausreichender Menge

Seine Pferdehaltung habe den Amtstierarzt bereits in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen veranlasst einzuschreiten. So habe er dem Antragssteller im Juni 2006 aufgefordert, den Pferden pferdetaugliches Futter in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Im Juli 2006 habe der Amtstierarzt angeordnet, dass der Antragsteller seinen Pferden und Ponys einen geeigneten künstlichen Witterungsschutz zur Verfügung stelle. Weiter sei ihm im Dezember 2006 aufgegeben worden, den Tieren pferdetaugliches Tränkwasser zur Verfügung zu stellen.

Möglicherweise Pferd mit Hammer erschlagen

Diesen Anordnungen sei der Antragsteller nicht nachgekommen, Noch im Juni 2008 habe ein künstlicher Witterungsschutz gefehlt. Über diese Verstöße hinaus habe der Antragsteller mit großer Wahrscheinlichkeit am 04. Juli 2008 in Eschweiler den von ihm gehaltenen Fuchsscheckwallach "Pinto" mit einem Hammer erschlagen. Das habe eine Sektion des Pferdes ergeben. Der Hammer, den die Polizei im Kofferraum des Autos des Antragstellers gefunden habe, komme als Tatwerkzeug in Betracht. Dem Einwand des Antragstellers, dass das Tier an einer schweren Kolik gestorben sei, folgte die Kammer nicht. Das Pferd habe nach den Feststellung des Amtstierarztes keine Vorerkrankungen gehabt. Nach den sachverständigen Stellungnahmen seien dem Tier die Verletzungen durch erhebliche Gewalteinwirkung mit einem schweren Werkzeug - wie dem beschlagnahmten Hammer - zugefügt worden. An dem im Kofferraum des Pkw gefundenen Hammer habe man Tierhaare entdeckt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2008
Quelle: ra-online, VG Aachen

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Dokument-Nr.: 6693 Dokument-Nr. 6693

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Kommentare (1)

 
 
Heike schrieb am 24.02.2016

Wieso nur 2 Jahre???

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