Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 05.09.2008
- 6 L 373/08 -
Kein pferdetaugliches Futter und Verdacht auf Erschlagen eines Pferdes mit einem Hammer rechtfertigen 2jähriges Pferdehaltungs und -betreuungsverbot für Pferdehalter
Pferdehalter scheitert mit Eilantrag gegen Verbot
Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag eines Pferdehalters gegen ein auf zwei Jahre befristetes Verbot der Pferdehaltung und -betreuung abgelehnt.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden hatte der Oberbürgermeister der Stadt Aachen dem Antragsteller verboten, auf seinem Hof
Kein pferdetaugliches Futter in ausreichender Menge
Seine
Möglicherweise Pferd mit Hammer erschlagen
Diesen Anordnungen sei der Antragsteller nicht nachgekommen, Noch im Juni 2008 habe ein künstlicher Witterungsschutz gefehlt. Über diese Verstöße hinaus habe der Antragsteller mit großer Wahrscheinlichkeit am 04. Juli 2008 in Eschweiler den von ihm gehaltenen Fuchsscheckwallach "Pinto" mit einem Hammer erschlagen. Das habe eine Sektion des Pferdes ergeben. Der Hammer, den die Polizei im Kofferraum des Autos des Antragstellers gefunden habe, komme als Tatwerkzeug in Betracht. Dem Einwand des Antragstellers, dass das Tier an einer schweren Kolik gestorben sei, folgte die Kammer nicht. Das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2008
Quelle: ra-online, VG Aachen
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6693
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6693
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.