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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 21.11.2014
1 L 710/14 -

Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis wegen latent rassistischer Grundhaltung rechtmäßig

Polizeianwärter für den Polizei­vollzugs­dienst charakterlich ungeeignet

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Polizeianwärter, bei dem eine menschenverachtende Grundhaltung mit rechtsextremen, zumindest aber latent rassistischen Tendenzen festgestellt wurde, für den Polizei­vollzugs­dienst charakterlich ungeeignet ist und eine Entlassung des Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis daher offensichtlich rechtmäßig ist.

Dem angehenden Polizisten des zugrunde liegenden Verfahrens war vom Polizeipräsidenten vorgeworfen worden, eine menschenverachtende Grundhaltung mit rechtsextremen, zumindest aber latent rassistischen Tendenzen zu haben. Er sei daher für den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen charakterlich ungeeignet.

Äußerungen des Antragstellers lassen fehlende charakterliche Eignung für Polizeivollzugsdienst erkennen

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Aachen ist diese Einschätzung nicht zu beanstanden. Allein die Äußerungen des Antragstellers, unter anderem gegenüber einer Kommilitonin, ließen die fehlende charakterliche Eignung erkennen. Diese Bewertung werde gestützt durch den Umstand, dass er ein Hakenkreuz in einen Textmarker der Kommilitonin geritzt habe und offenbar bisher nicht in der Lage sei, dieses Verhalten als schwere Verfehlung gegen seine dienstlichen Verpflichtungen als Polizeivollzugsbeamter des Landes zu erkennen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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Dokument-Nr.: 19229 Dokument-Nr. 19229

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Kommentare (3)

 
 
Manfred Brell schrieb am 28.11.2014

Die Herrschaften sind da wieder päpstlicher als der Papst - schließlich wäre es wohl klüger aber eben auch mühevoller gewesen bei dem "noch-Kind" etwas Bewußtseinsbildung zu betreiben. Ein richtiger Rassist hätte der Kommillitonin mit dem Textmarker ein Hackenkreuz auf den Hintern gemalt aber nicht wie ein Drittklässler etwas in den Textmarker geritzt. Der geht jetzt wutentbrannt bei der Polizei raus und fügt seiner Gesinnung, die er ja behält noch eine Wut auf den Staat hinzu. Das Gemisch kann nur wachsen. Der Herr Polizeipräsident ist seiner Verantwortung hier nach meinem Dafürhalten nicht gerecht geworden schließlich muß er auch seiner "Vaterrolle" nachkommen. Die Gelegenheit in dem bei der Ausbildung auf den jungen Mann einzuwirken kommt wohl in diesem Ausmaß nie wieder.

Martin Becker antwortete am 28.11.2014

Wer sich so etwas schon in der Ausbildung traut wird als fertiger Polizist nicht besser.

Richtig gehandelt, Herr Polizeipräsident. Raus damit!

Martin Becker antwortete am 28.11.2014

Wer sich so etwas schon in der Ausbildung traut wird als fertiger Polizist nicht besser.

Richtig gehandelt, Herr Polizeipräsident. Raus damit!

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