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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 29.08.2008
- 1 L 388/08 -
"Ich beabsichtige Sie in den Polizeivollzugsdienst einzustellen" ist bloße Absichtserklärung ohne rechtliche Verbindlichkeit
Eilantrag auf Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag eines Bewerbers auf Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zum 01. September 2008 abgelehnt.
Der Bewerber hatte nach Durchlaufen des Auswahlverfahrens im November 2007 ein Schreiben der
Vorsorgliche Zwischennachricht ohne rechtliche Verbindlichkeit
Das Schreiben sei eine bloße Absichtserklärung. Ihm könne nicht entnommen werden, dass die Behörde sich wirklich zu einem späteren Tun verpflichten wollte. So werde am Ende des Schreibens ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die "entscheidende Einstellungszusage" noch abgewartet werden müsse. Das Schreiben sei daher als vorsorgliche Zwischennachricht ohne rechtliche Verbindlichkeit zu verstehen. Selbst wenn man es als verbindliche Ernennungszusage verstehe, sei seine Bindungswirkung inzwischen entfallen. Es sei in der erkennbaren Erwartung abgegeben worden, dass der Antragsteller angesichts des im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Aachen vom 10.09.2008
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Dokument-Nr. 6665
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