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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 11.12.2014
- 1 K 1161/13 -
Posttraumatische Belastungsstörung durch Lesen eines Schreibens der Personalakte ist kein Dienstunfall
Schreiben mit nur allgemeiner Einschätzung ohne beleidigenden Inhalt ist nicht dazu geeignet psychische Erkrankung hervorzurufen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Beamter, der nach dem Lesen eines Schreibens in seiner Personalakte so bestürzt war, dass er sich in psychiatrische Behandlung begeben musste, keinen Dienstunfall erlitten hat.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein
Kläger wurde bereits zuvor über Existenz und Inhalt des Schreibens informiert
Das Verwaltungsgericht Aachen wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, dass eine Verärgerung des Klägers zwar nachvollziehbar sei. Das Schreiben aber nur eine allgemeine Einschätzung enthalte und keinen beleidigenden Inhalt habe. Es sei daher evident nicht dazu geeignet gewesen, eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Vorwurf des Geheimnisverrats: Ohnmachtsanfall während Dienstgesprächs stellt keinen Dienstunfall dar
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 09.04.2014
[Aktenzeichen: 12 K 998/13]) - Unfall eines Beamten auf der Toilette stellt keinen Dienstunfall dar
(Verwaltungsgericht München, Urteil vom 08.08.2013
[Aktenzeichen: M 12 K 13.1024])
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Dokument-Nr. 20392
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