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alle Urteile, veröffentlicht am 16.03.2020
Amtsgericht München, Urteil vom 09.10.2019
- 122 C 9106/19 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz bei Sturz über Gartenschlauch in Gartencenter
Verfangen in Gartenschlauch stellt allgemeines Lebensrisiko dar
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass einer Rentnerin, die in einem Gartencenter über einen Gartenschlauch stürzt, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Das Verfangen in dem Gartenschlauch unterfällt laut Gericht dem allgemeinen Lebensrisiko. Eine Sicherung des Schlauches vor dieser Gefahr kann in einem Gartencenter während der Bewässerung der Blumen nicht erwartet werden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls besuchte einen Heimwerkermarkt in Eching. Dabei kam die Klägerin zu Sturz, wodurch sie sich eine blutende Platzwunde am rechten Auge, großflächige Blutergüsse im Gesicht und anschließenden Schwindel und Kopfschmerzen zuzog. Im Rahmen der Heilbehandlung hatte die Klägerin Zuzahlungen in Höhe von insgesamt 60 Euro zu leisten. Die Klägerin trug vor, dass auf dem Boden quer zum Weg ein ungesicherter Bewässerungsschlauch gelegen habe. Als sie diesen vorsichtig übersteigen haben wolle, sei der Schlauch von einem Angestellten gezogen worden, ohne auf die Klägerin zu achten. Dadurch habe sich der Schlauch angehoben... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 05.12.2019
- S 11 SO 255/18 -
Querschnittsgelähmte hat Anspruch auf die Kostenübernahme für behindertengerechtes Fahrzeug
Anschaffung des Kfz zur Erreichung der Teilhabe an der Gesellschaft geeignet
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass eine querschnittsgelähmte Frau Anspruch auf die Übernahme der Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug hat.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine querschnittsgelähmte Mutter von zwei Kindern beantragte die Übernahme der Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Dieser lehnte einen entsprechenden Antrag jedoch ab, da die Frau nicht auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sei. Kosten für die Fahrten zum Arzt und zu Therapien... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2019
- S 6 U 491/16 -
Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall
Mitführen eines E-Zigaretten-Geräts und des Ersatzakkus ist nicht betrieblich veranlasst
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine in der Hosentasche explodiere E-Zigarette nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Das Mitführen eines E-Zigaretten-Geräts und des Ersatzakkus ist nicht betrieblich veranlasst, sondern dem persönlichen Verantwortungsbereich zuzuordnen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zu der beruflichen Tätigkeit der 27-jährigen Klägerin gehörte die Müllentsorgung auf dem Betriebsgelände ihres Arbeitgebers. Sie nutzte ein E-Zigaretten-Gerät und führte einen Ersatzakku in ihrer Hosentasche mit. Nach dem morgendlichen Aufschließen der Filiale nahm sie den Dienstschlüssel in die Hosentasche, in der sich auch der Ersatzakku... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.01.2020
- 5 StR 333/19 -
BGH: Gewaltsames Eindringen in den Anus mit Dildo stellt besonders schwere Vergewaltigung dar
Dildo als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB
Das gewaltsame Eindringen in den Anus mit einem Dildo stellt im Regelfall eine besonders schwere Vergewaltigung dar. Denn ein Dildo ist ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall konnte sich eine Frau im November 2017 nicht von ihrem Lebenspartner trennen, da dieser mit der Veröffentlichung intimer Fotos und Videos gedroht hatte. Ein Ex-Freund von ihr bot sich daher an, zusammen mit zwei Freunden und mittels Gewaltanwendung den Partner von einer Trennung zu überzeugen. Dabei sollten zudem die intimen Fotos und Videos gelöscht werden.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 03.12.2019
- 55 S 18/19 WEG -
Entfernung einer unzulässigen Treppe vom Balkon in den Garten auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss
Verjährung des individuellen Beseitigungsanspruchs unerheblich
Auch nachdem der individuelle Anspruch auf Beseitigung einer unzulässigen Treppe vom Balkon in den Garten verjährt ist, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich die Entfernung der Treppe auf Kosten der Gemeinschaft beschließen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war an dem Balkon einer im Erdgeschoss liegenden Eigentumswohnung in Berlin eine Treppe angebracht. Über die Treppe konnte man in den Garten gelangen. Im Mai 2018 hatte die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, dass die Treppe auf Kosten der Gemeinschaft entfernt werden sollte. Der individuelle Beseitigungsanspruch war zwischenzeitlich... Lesen Sie mehr