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Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 29.09.2020
- 11 U 68/19 -
Landwirtschaftbetriebs-Versicherung kann Versicherungsleistung nach Brand wegen falscher Einlagerung von Heu kürzen
Versicherung ist zur Kürzung der VersicherungsÂleistung berechtigt
Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass nach der Einlagerung von Heu regelmäßige und engmaschige Temperaturmessungen erforderlich sind und ein Landwirt seine Obliegenheiten aus einem Versicherungsvertrag grob fahrlässig verletzt, wenn er seine Heustapel nicht so lagert, dass jeder Punkt des Stapels kontrolliert werden kann.
Im Juli 2014 kam es in der Halle eines landwirtschaftlichen Betriebes im Harzvorland zu einem
Falsche Lagerung begründet Recht auf Leistungskürzung
Die Klage des Landwirts auf Zahlung des Restbetrags wurde vom Landgericht Braunschweig abgewiesen (Urteil vom 16.04.2019 - 7 O 249/17). Die hiergegen eingelegte Berufung des Landwirts zum Oberlandesgericht hatte ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg. Die Versicherung sei zu einer 20 prozentigen
Fehlerhafte Lagerung und mangelnde Kontrolle ursächlich für den Brand verantwortlich
So hatte der Landwirt die über 3.000 Heuballen aber nicht gelagert. Bei ihm seien nur die obersten Ballen der "Heutürme" erreichbar gewesen; die unteren Schichten hätten weder eingesehen noch mit einer Messlanze kontrolliert werden können. Diese fehlerhafte
Keine unangemessene Benachteiligung
Das OLG wies darauf hin, dass die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsvertrages wirksam seien. Sie würden den Landwirt nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Die Klausel zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2020
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29530
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