wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 6. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 25.11.2015

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.11.2015
- 8 A 1032/14, 8 A 1073/14, 8 A 1074/14, 8 A 1126/14 -

Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das Steuergeheimnis

Steuergeheimnis steht Offenbarung steuerlicher Verhältnisse des insolventen Schuldners nicht entgegen

Insolvenzverwalter können vom Finanzamt regelmäßig Einsicht in die den insolventen Schuldner betreffenden steuerlichen Unterlagen verlangen, ohne dass das Steuergeheimnis dem entgegensteht. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatten Insolvenzverwalter unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen bei dem jeweils für den Insolvenzschuldner zuständigen Finanzamt beantragt, ihnen die Steuerkontoauszüge des Schuldners zu näher bezeichneten Zeiträumen zur Verfügung zu stellen. Sie beabsichtigen, mit Hilfe der steuerlichen Unterlagen zu ermitteln, ob Zahlungen auf Steuerschulden gegebenenfalls der Insolvenzanfechtung unterliegen. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2011 entschieden hatte, dass sich ein derartiger Anspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt, hatten die Klagen... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 15.10.2015
- S 14 R 3494/13 -

Kreissparkasse zur Rückzahlung von mehr als 7.000 Euro zu viel überwiesener Rente verurteilt

Bank hätte zu viel überwiesene Rente nach Tod eines Rentners nicht mehr auszahlen dürfen

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Bank nach Kenntnis über das Ableben eines Kunden zu viel überwiesene Rente an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen muss - und zwar auch dann, wenn die Bank die zu viel gezahlte Rente bereits an die Erben ausgezahlt hatte.

Im zugrunde liegenden Fall verstarb ein Rentner im September 2008. Weil sein Rentenversicherungsträger von seinem Tod nichts erfuhr, wurde die Altersrente noch auf das von den Erben bis zur Auflösung im April 2009 fortgeführte Konto bei der Heilbronner Kreissparkasse überwiesen. Nachdem sich die Erben geweigert hatten, den überzahlten Betrag von mehr als 7.000 Euro zurückzuzahlen, forderte... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.09.2015
- VI R 13/15 -

Versorgung und Betreuung eines Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigt werden

Bei Inanspruchnahme von Leistungen mit hinreichender Nähe zur Haushaltsführung ist Steuerermäßigung zu gewähren

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35 a Abs. 2 Satz 1 des Ein­kommen­steuer­gesetzes (EStG) begünstigt sein kann.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ließen während des Urlaubs ihre Hauskatze von der "Tier- und Wohnungsbetreuung A" in ihrer Wohnung betreuen. Hierfür wurde ihnen ein Betrag in Höhe von 302,90 Euro in Rechnung gestellt. Die Rechnungen beglichen die Kläger im Streitjahr (2012) per Überweisungen.In ihrer Einkommensteuererklärung beantragten sie für diese... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Bochum, Urteil vom 21.04.2015
- 9 S 204/14 -

Teil­kasko­versicherung muss für Über­schwem­mungs­schaden nach Hineinfahren in tiefe Wasserfläche aufkommen

Kein Versicherungsschutz bei Schäden aufgrund Ausweichbewegung

Wird ein Fahrzeug beschädigt, weil der Fahrer in eine aufgrund von Starkregen entstandene tiefe Wasserfläche hineinfährt, so liegt ein Über­schwem­mungs­schaden vor und es besteht Versicherungsschutz durch die Teil­kasko­versicherung. Der Versicherungsschutz würde aber dann nicht bestehen, wenn die Fahrzeugschäden aufgrund einer Ausweichbewegung entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 befuhr der Fahrer eines Pkw die Autobahn 40. Aufgrund des herrschenden Starkregens bildete sich auf einem Teil der A 40 über die gesamte Fahrbahnbreite eine tiefe Wasserfläche. Der Autofahrer erkannte zwar die Wasserfläche, fuhr aber dennoch hinein. Dadurch kam es zu einem Wassereintritt in den Motorraum und im Bereich der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.11.2015
- 5 K 717/15.KO -

Beamtin muss Neben­tätig­keits­vergütung oberhalb der Vergütungs­höchst­grenze an Landeskasse abführen

Tätigkeit als Hochschuldozentin stellt keine Ausbildung des Nachwuchses des Dienstherrn dar, die Ausnahme von der Ablieferungspflicht begründet

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Beamtin die Vergütung für eine Nebentätigkeit als Dozentin an einer Hochschule, die oberhalb der Vergütungs­höchst­grenze liegt, an die Landeskasse abführen muss. Eine Ausnahme von der Ablieferungspflicht besteht nur, wenn die Lehrtätigkeit ausschließlich der Ausbildung des Nachwuchses des Dienstherrn diene. Dies sei hier jedoch nicht der Fall.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens steht im Dienst des beklagten Landes. Seit mehreren Jahren übt sie eine genehmigte Nebentätigkeit als Dozentin an einer Hochschule des Landes im Fachbereich Sozialwissenschaften aus. Nachdem sie mitgeteilt hatte, sie habe im Jahr 2012 aus ihrer Nebentätigkeit eine Vergütung in Höhe von 6.122,16 Euro erhalten, forderte der Beklagte sie auf,... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Berlin, Urteil vom 02.10.2015
- 63 S 335/14 -

Wirksame Schönheits­reparatur­klausel bei Übergabe einer reno­vierungs­bedürftigen Wohnung mit Ausgleichszahlung

Ausgleichszahlung kompensiert Pflicht zur Beseitigung von vorvertraglichen Gebrauchsspuren

Wird einem Mieter eine reno­vierungs­bedürftige oder unrenovierte Wohnung übergeben und ist er zugleich zur Durchführung von Schön­heits­reparaturen verpflichtet, so ist die entsprechende Klausel in der Regel unwirksam. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn dem Mieter als Kompensation zur der Pflicht, die vorvertraglichen Gebrauchsspuren zu beseitigen, eine Ausgleichszahlung gewährt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall waren die Mieter einer Wohnung nach einer Mietvertragsklausel verpflichtet Schönheitsreparaturen durchzuführen. Dieser Pflicht sind sie jedoch nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht nachgekommen. Die Mieter begründeten dies damit, dass ihnen zu Beginn des Mietverhältnisses eine renovierungsbedürftige Wohnung übergeben worden sei. Ihnen sei nicht zuzumuten... Lesen Sie mehr