Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.11.2015
- 8 A 1032/14, 8 A 1073/14, 8 A 1074/14, 8 A 1126/14 -
Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das Steuergeheimnis
Steuergeheimnis steht Offenbarung steuerlicher Verhältnisse des insolventen Schuldners nicht entgegen
Insolvenzverwalter können vom Finanzamt regelmäßig Einsicht in die den insolventen Schuldner betreffenden steuerlichen Unterlagen verlangen, ohne dass das Steuergeheimnis dem entgegensteht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatten
Schuldner ist Insolvenzverwalter ohnehin zur Auskunft über alle das Verfahren betreffende Verhältnisse verpflichtet
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nach Überprüfung an seiner Rechtsprechung festgehalten, wonach der geltend gemachte Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen in derartigen Fällen grundsätzlich besteht. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Anspruch nicht dadurch ausgeschlossen werde, dass die Abgabenordnung (AO) keinen Akteneinsichtsanspruch im Steuerverwaltungsverfahren vorsehe. Das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Verwaltungsgericht Aachen, Urteil
[Aktenzeichen: 8 K 1816/13] - Verwaltungsgericht Köln, Urteil
[Aktenzeichen: 13 K 161/13, 13 K 602/13 und 13 K 394/13]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21904
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21904
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.