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alle Urteile, veröffentlicht am 12.11.2015

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 04.11.2015
- 3 L 967/15.NW -

Fahrtenbuchauflage für Motorrad bei nicht aufklärbarer Identität des Fahrers rechtmäßig

Erweiterung der Fahrtenbuchauflage für alle weiteren genutzten Fahrzeuge bedarf der vorherigen Verhältnis­mäßig­keits­prüfung

Wurde mit einem Motorrad die zulässige Höchst­geschwindig­keit auf der Bundesstraße um 73 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Landkreis Südliche Weinstraße wohnhafte Antragsteller ist Halter eines Motorrads und zweier Pkws. Mit seinem Motorrad wurde im Juni 2015 auf der Bundesstraße 48 in der Gemarkung Leimen, Fahrrichtung Johanniskreuz, die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 73 km/h überschritten. Die Bußgeldstelle versuchte durch Anhörung des Antragstellers den Fahrer des Kraftrades zu ermitteln. Der Antragsteller bestritt seine Fahrereigenschaft, woraufhin bei ihm eine Wohnungsdurchsuchung zum Auffinden des auf dem Messfoto ersichtlichen Motorradhelms sowie der im Tatzeitpunkt getragenen Motorradkleidung... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.02.2015
- 2 U 174/14 -

Recht zur Mietminderung für ein auf Laufkundschaft angewiesenes aber durch Baustelle beeinträchtigtes Ladengeschäft

Mit Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit innerstädtischen Baustellen muss grundsätzlich gerechnet werden

Grundsätzlich muss mit gewissen Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer innerstädtischen Baustelle gerechnet werden. Ein Recht zur Mietminderung kann aber dann bestehen, wenn ein auf Laufkundschaft angewiesenes Ladengeschäft durch Baucontainer und anfahrenden Baufahrzeugen erheblich beeinträchtigt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2013 begonnen in der Nachbarschaft eines Ladengeschäfts größere Bauarbeiten. In diesem Zusammenhang wurden vor dem Geschäft Baucontainer aufgestellt. Es kam zudem in der Folgezeit zu Belästigungen in Form von anfahrenden Baufahrzeugen und Baulärm. Die Mieter des Geschäfts sahen darin eine unzumutbare Beeinträchtigungen ihres Geschäftsbetriebs... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15.10.2015
- 2 U 3/15 -

Mobilfunkanbieter darf auf maschinell erzeugten Rechnungen nicht Pauschalbetrag von 7,45 Euro für Rücklastschriften ausweisen

Verbot unzulässiger Allgemeiner Geschäfts­bedingungen darf nicht durch Programmierung von Rechnungssoftware zum Einzug eines Pauschalbetrags umgangen werden

Das Verbot, eine zu hohe Pauschale für Rücklastschriften in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen eines Mobilfunkvertrags zu verlangen, darf nicht dadurch umgangen werden, dass der Mobilfunkanbieter zwar die Klausel aus den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen entfernt, jedoch durch eine entsprechende Programmierung seiner Rechnungssoftware systematisch in Rück­last­schrift­fällen von seinen Kunden Kosten in Höhe von 7,45 Euro verlangt. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und knüpfte damit an sein Urteil aus dem Jahre 2013 an, in dem es dem Mobilfunkanbieter untersagt hatte, in seinen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen eine Schadenspauschale für Rücklastschriften zu verlangen, die der Höhe nach über die Bankgebühren und die Benachrichtigungs­kosten hinausging.

Im zugrunde liegenden Streitfall forderte der klagende Verbraucherschutzverein den Mobilfunkanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein auf, es zu unterlassen, durch eine entsprechende Programmierung seiner Rechnungssoftware systematisch in Rücklastschriftfällen von seinen Kunden Kosten in Höhe von 7,45 Euro zu verlangen. Der Mobilfunkanbieter hatte zunächst Allgemeine Geschäftsbedingungen... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.07.2015
- 3 StR 104/15 -

BGH: Gewaltsame Rückforderung des Entgelts durch Freier stellt nicht zwingend strafbaren Raub dar

Freier muss Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Rückforderung haben

Verlangt ein Freier vor der Durchführung der Dienstleistung gewaltsam sein bereits gezahltes Geld zurück, so liegt darin nicht zwingend ein strafbarer Raub. Denn dies setzt die Kenntnis des Freiers voraus, dass die Rückforderung rechtwidrig ist. Angesichts der zivilrechtlichen Lage ist eine solche Kenntnis aber nicht zwingend. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann vereinbarte mit einer Prostituierten, dass sie an ihm zu einem Preis von 20 Euro Oralverkehr vornimmt. Nachdem er das Geld gezahlt hatte, gingen beide in eine öffentliche Toilette, um den Oralverkehr dort durchzuführen. Jedoch überlegte es sich der Freier anders und verlangte sein Geld zurück. Die Prostituierte weigerte sich aber.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.11.2015
- 3 U 4/14 -

Bauträger muss Eigentumswohnung wegen nachträglich verbautem Skyline-Blick zurücknehmen

Sichtbehindernde Bebauung stellt nachvertragliche Pflichtverletzung des Bauträgers dar

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Bauträger dazu verurteilt, eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen, weil der den Käufern zugesagte "Skyline-Blick" nachträglich verbaut worden war.

Im zugrunde liegenden Streitfall schlossen die Kläger im Jahr 2008 mit dem beklagten Bauträger einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main zum Preis von rund 326.000 Euro. Die Übergabe der Wohnung, die u.a. mit einem Verkaufsprospekt beworben worden war, fand 2009 statt. In der Zeit danach errichtete der Bauträger unterhalb des Wohnhauses und jenseits eines angrenzenden... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2015
- 21 S 13/15 -

Vermieter hat auf besondere Empfindlichkeit eines Marmorfußbodens im Toilettenbereich hinzuweisen

Wissen um Schäden am Marmorboden durch unvermeidbare Kleinstspritzer beim "Stehpinkeln" nicht kann nicht vorausgesetzt werden

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Vermieter nur dann Schadenersatz wegen der Abstumpfung eines Marmorbodens im Toilettenbereich vom Mieter verlangen kann, wenn der Vermieter den Mieter zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hingewiesen hat.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Vermieterin nach dem Auszug der Mieter festgestellt, dass der Marmorboden im Bad und Gäste-WC im Toilettenbereich farblich verändert sowie rau und matt war. Die Vermieterin hatte den Marmorboden daher auswechseln lassen, wodurch Kosten in Höhe von 1.935,90 Euro entstanden waren. Das Berufungsgericht hat, ebenso wie schon zuvor das Amtsgericht Düsseldorf,... Lesen Sie mehr




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