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alle Urteile, veröffentlicht am 26.11.2015
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 11.11.2015
- 21 K 450/15 -
Googles E-Mail-Dienst "Gmail" ist Telekommunikationsdienst
E-Mail-Dienst muss von Google bei Bundesnetzagentur angemeldet werden
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der von Google betriebene E-Mail-Dienst "Gmail" ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes ist und deswegen von Google bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden muss.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheiden vom 2. Juli 2012 und vom 22. Dezember 2014 hatte die Bundesnetzagentur Google unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Anmeldung aufgefordert. Hiergegen hatte Google Inc. geklagt, hauptsächlich mit der Begründung, dass sie bei E-Mails die technische Signalübertragung über das offene Internet nicht kontrolliere und dafür auch keine Verantwortung übernehme. Dies sei aber Voraussetzung für den Betrieb eines Telekommunikationsdienstes.Dieser Auffassung ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Auch wenn Google für die Signalübertragung keine... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 25.08.2015
- 4 U 165/14 -
Verpackte Haushaltselektrogeräte müssen nicht mit Energieverbrauchsetiketten versehen werden
Nur zu Verkaufszwecken ausgestellte Geräte benötigen Energieverbrauchsetiketten
Im Handel mit Haushaltselektrogeräten müssen nur die zu Verkaufszwecken ausgestellten Geräte mit Energieverbrauchsetiketten versehen werden. Auf undurchsichtig verpackten Geräten müssen derartige Etiketten nicht angebracht werden, ebenso nicht auf ihrer Verpackung. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Streitfall beanstandete der klagende Verbraucherschutzverein aus Düsseldorf den Vertrieb von Haushaltselektrogeräten in Baumärkten, die die beklagte Firma aus Dortmund bundesweit unterhält. Die Beklagte hatte die Geräte zum Teil unverpackt und zum Teil - in undurchsichtigen Kartonagen - verpackt in ihren Märkten zum Verkauf angeboten. Sowohl bei unverpackten als... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 26.11.2015
- 549 C 12993/14 -
Anwalt erhält nach verweigertem Einlass in Diskothek 1.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung
In Ermangelung anderer Gründe ist Dunkelhäutigkeit des Klägers als Grund für verweigerten Eintritt anzusehen
Das Amtsgericht Hannover hat eine hannoversche Diskothek verurteilt, an einen Rechtsanwalt 1.000 Euro Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz zu zahlen und künftig Benachteiligungen des Klägers aus Gründen der ethnischen Herkunft zu unterlassen.
Das Amtsgericht Hannover sieht es als bewiesen an, dass der klagende promovierte Rechtsanwalt aus Hannover am späten Abend des 13. Juli 2014, nach dem Finalsieg der deutschen Fußballnationalmannschaft, aus Gründen seiner Dunkelhäutigkeit nicht in eine Diskothek im Steintorviertel eingelassen wurde. Der Kläger, dessen Mutter aus Sri Lanka stammt, ist dunkelhäutiger Deutscher. Nach Vernehmung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.09.2015
- 4 U 105/5 -
Hohes Kostenrisiko einer umfangreichen Abmahntätigkeit begründet deren Rechtsmissbräuchlichkeit
Eigenkapital des Abmahnenden durch Kostenrisiko fast nahezu aufgebraucht
Wird das Eigenkapital eines Abmahnenden durch das Kostenrisiko der umfangreichen Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche nahezu aufgebraucht, so begründet dies die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahntätigkeit. Denn es ist anzunehmen, dass die Abmahnung in diesem Fall allein oder zumindest überwiegend der Erzielung von Einnahmen dient. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Unternehmen, dass sich unter anderem auf den Vertrieb von Briefkästen spezialisiert hatte, ging gerichtlich gegen den Hersteller eines Briefkastens vor. Hintergrund dessen war, dass sich auf der Verkaufsverpackung des Briefkastens ein Aufdruck mit der Aufschrift "geprüfte Qualität" befand. Nach Ansicht des klägerischen Unternehmens sei... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.09.2015
- L 13 AS 164/14 -
Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zur Kürzung von Hartz IV
Keine Anrechnung des Guthabens als Einkommen bei vorheriger Ansparung der Beträge aus Regelleistungen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Rückzahlungen aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu geringeren SGB II-Leistungen führen. Zwar sehe das Gesetz auf den ersten Blick eine leistungsmindernde Anrechnung solcher Guthaben vor, wenn sie an Arbeitslosengeld II-Empfänger ausgekehrt werden. Das Landessozialgericht hat nun aber klargestellt, dass dies nicht der Fall ist, wenn das Guthaben zuvor aus der Regelleistung angespart wurde oder durch geliehenes Geld zustande gekommen ist.
Im zugrundeliegenden Fall erhielt eine Frau aus dem im Landkreis Leer Leistungen nach dem SGB II. Der Abschlag, den die Frau ihrem Energieversorger im konkret betroffenen Jahr 2011 für die Belieferung mit Erdgas zur Beheizung ihrer Wohnung zu zahlen hatte, betrug seinerzeit 115 Euro monatlich. Der beklagte Landkreis hielt diese Kosten für unangemessen hoch und übernahm Heizkosten nur... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.07.2015
- 63 S 86/14 -
Einschränkung des ordentlichen Kündigungsrechts auf "wichtige berechtigte Interessen" beschränkt Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung
Höherer Bestandschutz für Mieter erfordert Vorliegen eines Ausnahmefalls
Wird durch eine mietvertragliche Regelung das ordentliche Kündigungsrecht auf "wichtige berechtigte Interessen" eingeschränkt, so wird dadurch die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung beschränkt. Der dadurch bewirkte höhere Bestandschutz des Mieters erfordert für die Eigenbedarfskündigung das Vorliegen eines Ausnahmefalls. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang 2012 trennte sich der Vermieter einer Wohnung von seiner Lebensgefährtin. Um die hohe Miete seiner damaligen Wohnung einzusparen, beabsichtigte er, in seine Eigentumswohnung einzuziehen. Er kündigte daher seinen Mietern wegen Eigenbedarfs. Diese weigerten sich jedoch auszuziehen und verwiesen auf eine Regelung im Mietvertrag, wonach... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2015
- 14c O 124/15 -
Werbung für Kondome mit Slogan ""1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen" ist irreführend
Gefahr der Irreführung bei mehrdeutigen Angaben hoch
Auf der Verpackung von Kondomen darf nicht mit der Angabe "1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen" geworben werden. Denn dadurch kann der Verbraucher darüber getäuscht werden, dass ein Kondom tatsächlich nur einmal verwendet werden darf. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf und bestätigte damit seinen einstweiligen Verfügungsbeschluss vom 24. August 2015.
Kondome sind Medizinprodukte im Sinne des § 3 Abs. 1 d) MPG und dürfen, wie sich aus der für Kondome anwendbaren EN ISO 4074: 2002 ergibt, nur einmal verwendet werden. Dieses Gebot zur Einmalverwendung mag einem erheblichen Teil der angesprochenen Verbraucher aller Altersklassen zwar bekannt sein. Gerade bei Jugendlichen, so das Landgericht, ist der Aufklärungsbedarf zur richtigen Anwendung... Lesen Sie mehr