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alle Urteile, veröffentlicht am 26.06.2008

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.06.2008
- T-442/03 -

EuGH zu Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der Europäische Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Europäischen Kommission über bestimmte Maßnahmen Portugals zugunsten der Radiotelevisão Portuguesa teilweise für nichtig. Die Kommission hat einige ihrer Feststellungen nicht begründet und gegen ihre Pflicht zu sorgfältiger und unvoreingenommener Prüfung verstoßen.

Die Radiotelevisão Portuguesa (RTP) ist das mit der Veranstaltung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Portugal betraute staatliche Unternehmen.Im November 2001 eröffnete die Kommission, nachdem ihr mehrere Beschwerden der SIC vorlagen, ein Prüfverfahren hinsichtlich einer Reihe von Maßnahmen, die die Portugiesische Republik zugunsten der RTP in den Jahren 1992 bis 1998 durchgeführt hatte. Am Ende dieses Verfahrens stellte die Kommission fest, dass einige dieser Maßnahmen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare staatliche Beihilfen seien, andere hingegen nicht.Im Dezember 2003 hat die SIC gegen diese Entscheidung beim Gericht... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.04.2008
- VII R 13/07 -

Kein Zugang zur Steuerberaterschaft durch eine sog. Eignungsprüfung für deutsche Hochschulabsolventen, auch wenn sie im Ausland als Steuerberater tätig waren

Bürger der EU, die in einem anderen Mitgliedstaat zur Steuerberatung berechtigt sind, können auch in Deutschland als Steuerberater bestellt werden, ohne die reguläre Steuerberaterprüfung ablegen zu müssen; sie müssen sich lediglich einer sog. Eignungsprüfung unterziehen (§ 37 a Abs. 2 Steuerberatungsgesetz).

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass zu einer solchen Eignungsprüfung nur Bewerber zugelassen werden können, die das Hochschuldiplom, das sie in dem anderen Mitgliedstaat zur Steuerberatung berechtigt, nicht in Deutschland erworben haben; deutsche Hochschulabsolventen müssen auch dann an der regulären Form der Steuerberaterprüfung teilnehmen, wenn sie aufgrund ihrer Hochschulausbildung... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.2008
- 2 AZR 147/07 -

Änderungskündigung muss sich auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken

Änderungskündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes als Hausmeister unwirksam

Eine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinausgehende - nicht notwendige - Änderungen vornehmen will.

Der Kläger war seit 1990 bei der beklagten Kirchengemeinde als Hausmeister in einem Gemeindehaus beschäftigt. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findenden BAT-KF ist er ordentlich unkündbar. Das Gemeindehaus wurde zum 1. Oktober 2006 geschlossen. Die Beklagte bot dem Kläger die Stelle eines Küsters in ihrer Gemeindekirche unter der Bedingung an, dass er in die Küsterwohnung einziehe.... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.2008
- 2 AZR 264/07 -

BAG zum Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers

Gericht darf nicht zu hohe Anforderungen an Tatsachenvortrag des Arbeitnehmers stellen

Wehrt sich ein Arbeitnehmer in einem Kündigungsschutzprozess damit, dass er nicht in einem Kleinbetrieb arbeitet und daher die Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss (vgl. § 23 Abs. 1 KSchG), so darf das Gericht an den Tatsachenvortrag des Arbeitnehmers nicht zu hohe Erwartungen stellen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Nach § 23 Abs. 1 KSchG bedürfen ordentliche Kündigungen in Kleinbetrieben keiner sozialen Rechtfertigung. Kleinbetriebe sind ua. solche, die in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigen. Will ein Arbeitnehmer im Prozess geltend machen, eine ordentliche Kündigung sei sozial ungerechtfertigt und deshalb unwirksam, so muss er darlegen und beweisen, dass die nach § 23 Abs. 1... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.06.2008
- BVerwG 2 C 22.07 -

Bremen: Das Kopftuchverbot für Lehrkräfte gilt für Referendare nur eingeschränkt

Unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass für die Ausbildung zur Lehrerin von einer Frau, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, nicht im Hinblick auf eine abstrakte Gefährdung des Schulfriedens das Ablegen des Kopftuchs verlangt werden kann. Eine solche Auslegung des Bremischen Schulgesetzes stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die vom Grundgesetz allen Deutschen garantierte Berufsfreiheit dar.

Zwar kann der Staat von angestellten oder beamteten Lehrkräften verlangen, dass sich diese in der Schule des Tragens jeglicher religiöser Symbole enthalten. Das besondere öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis – außerhalb eines Beamtenverhältnisses – ist vom Bundesverfassungsgericht aber gerade gefordert worden, um bei Berufen mit staatlichem Ausbildungsmonopol solchen Personen, die nicht in ein... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.06.2008
- C-329/06, C-343/06, C-334/06, C-336/06 -

Europäischer Gerichtshof erschwert sogenannten Führerschein­tourismus

Anerkennung eines ausländischen Führerscheins nur bei Wohnsitz im jeweiligen Mitgliedsstaat

Deutschland muss grundsätzlich die tschechischen Führerscheine anerkennen, die seinen Staatsangehörigen nach dem Entzug ihrer deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt worden sind. Deutschland kann jedoch die Anerkennung dieser Führerscheine verweigern, wenn sich aus dem tschechischen Führerschein oder aus Informationen aus der Tschechischen Republik ergibt, dass diese Staatsangehörigen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Führerscheine ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik hatten.

Nach einer Gemeinschaftsrichtlinie erkennen die Mitgliedstaaten die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig an. Nach dieser Richtlinie muss der Inhaber einer Fahrerlaubnis bei deren Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats haben, der sie erteilt. Außerdem muss der Inhaber eine Prüfung bestimmter Fähigkeiten und Verhaltensweisen und eine Prüfung... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Halle, Urteil vom 05.02.2008
- S 2 AS 1367/07 -

Hartz IV: Kein Zuschuss für Kindergartenabschlussfahrt

Ab wann sind Kindergartenkinder Grundschüler?

Die ARGE muss die Kosten für eine mehrtägige Kindergartenabschlussfahrt nicht nach dem SGB II ("Hartz IV") übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Halle entschieden.

Eine in Halle wohnhafte Bezieherin von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) klagte gegen die ARGE auf Erstattung der Kosten für eine im Mai 2007 durchgeführte mehrtägige Kindergartenabschlussfahrt ihres Kindes. Sie meinte, dies sei eine “Schulanfängerfahrt“ gewesen, weil nur zukünftige Schulkinder daran teilgenommen hätten. Da diese überwiegend in eine Schulklasse eingeschult würden,... Lesen Sie mehr