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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2018
- 1 Sa 337/18 -
Ehemaliger Air-Berlin-Pilot scheitert mit Kündigungsschutzklage
Kündigung wegen Betriebsstilllegung wirksam
Die Kündigung eines bei der insolventen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG beschäftigten Piloten ist wirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht entschieden und die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen.
Im vorliegenden Rechtsstreit war der Kläger seit dem 26.02.1996 als
Kläger macht Rechtsunwirksamkeit wegen nicht stattgefundener Betriebsstilllegung geltend
Mit Schreiben vom 28.11.2017 kündigte
Kündigung aufgrund Betriebsstilllegung formell und materiell wirksam
Nachdem bereits das Arbeitsgericht Düsseldorf die Klage abgewiesen hatte, hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die dagegen eingereichte Berufung zurückgewiesen. Es hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2018
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf/ ra-online
- Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2018
[Aktenzeichen: 6 Ca 6857/17]
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Dokument-Nr. 26569
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