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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.07.2022
- 33 C 2065/22 -
Erhöhung des Gaspreises um 500 % rechtfertigt keine Einstellung des Gasbezugs beim Mieter
Mieter kann mittels einstweiliger Verfügung Wiederherstellung des Gasversorgung erreichen
Die Erhöhung des Gaspreises um 500 % rechtfertigt es nicht, beim Mieter den Gasbezug einzustellen. Der Mieter kann mittels einstweiliger Verfügung die Wiederaufnahme der Gasversorgung erreichen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 teilte ein Vermieter in Hessen seinen Wohnungsmietern mit, dass er wegen der Erhöhung des Gaspreises um 500 % ab Juli 2022 den Gasbezug einstellen werde. Zugleich verwies er auf alternative Möglichkeiten des Heizens und Warmwassererwärmung. Die Mieter einer Wohnung waren damit nicht einverstanden und wollten mittels einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass die Gasversorgungwiederhergestellt wird.
Anspruch auf Wiederherstellung der Gasversorgung
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Mieter. Ihnen stehe ein Anspruch auf Versorgung der Wohnung mit Warmwasser und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2022
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2022, 1008/rb)
- Wohnungsaufsichtsrechtliches Einschreiten wegen Gaszufuhrunterbrechung
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.08.2022
[Aktenzeichen: 8 L 1907/22.F]) - Keine Heizung, Warmwasserversorgung und Kochmöglichkeit aufgrund Ausfalls der Gasversorgung rechtfertigt in Wintermonaten 85 % und in Sommermonaten 60 % Mietminderung
(Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 22.03.2017
[Aktenzeichen: 16 C 127/16])
Jahrgang: 2022, Seite: 1008 GE 2022, 1008
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Dokument-Nr. 32281
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