Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 07.04.2022
- 8 K 2381/21.G -
Oberbürgermeisterwahl der Stadt Marburg 2021: Wahlmindestalter von 18 Jahren rechtmäßig
Klage des 17-Jährigen Klägers abgewiesen
Mit einem dieser Tage den Beteiligten zugestellten Urteil hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen die Klage eines am Wahltag noch minderjährigen Klägers gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Marburg vom 14. und 28. März 2021 abgewiesen.
Der zum Zeitpunkt der
Typisierte Betrachtung der Wahlreife ab 18 Jahren bewegt sich innerhalb des gesetzgeberischen Bewertungsspielraums
Das Verwaltungsgericht ist der Argumentation des Klägers nicht gefolgt. Die hessische Regelung zum Wahlalter bei Kommunalwahlen verstößt nach Auffassung des Gerichts nicht gegen Verfassungsrecht. Es sei originäre Entscheidung des Gesetzgebers über die Wahlreife zu entscheiden und dessen Wertung, dass beim Vorliegen der Volljährigkeit allgemein die Gesellschaft den Menschen für reif genug halte, seine Lebensverhältnisse eigenverantwortlich und frei zu regeln, stelle auch für das
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können binnen eines Monats nach Zustellung einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheidet.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/cc)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31643
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31643
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.